Stellungnahme zum Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat eine auf das 7. und das 8. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (19/12300) bezogene Stellungnahme vorgelegt (20/8760). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2023 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
Mit Blick auf die Wettbewerbsentwicklung in den Schienenverkehrsmärkten bekräftigt die Bundesregierung die Analyse der Monopolkommission, wonach sich die Verteilung der Marktanteile in den einzelnen Segmenten des Schienenverkehrsmarkts in Deutschland „grundsätzlich positiv, jedoch unterschiedlich“ entwickelt habe. Der Schienengüterverkehr (SGV) habe im Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 einen Anstieg der Beförderungsmenge auf 420 Millionen Tonnen Fracht und der Verkehrsleistung um rund 14 Prozent auf 139 Milliarden Tonnenkilometer verzeichnet, heißt es in der Stellungnahme. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) hätten im zweiten Pandemiejahr 2021 ihren in 2020 verlorenen Anteil am Modal Split des Güterverkehrs wieder zurückgewinnen können. Der Eisenbahnanteil aus dem Vor-Pandemie-Jahr 2019 (19 Prozent) sei in 2020 zunächst auf 18,7 Prozent gefallen, dann aber mit 20,2 Prozent in 2021 sogar übertroffen worden. 2021 hätten insbesondere die nicht-bundeseigenen SGV-EVU vom Marktwachstum profitiert und ihren Marktanteil auf 58 Prozent gesteigert.
Im ausschließlich eigenwirtschaftlich zu betreibenden Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) entwickelte sich die Wettbewerbssituation aus Sicht der Bundesregierung „auf noch zu geringem Niveau“. Der Wettbewerb im SPFV sei weiterhin von der deutlichen Marktdominanz der DB AG mit einem Anteil von 96 Prozent im Jahr 2021 geprägt. Begrüßenswert sei indes die Entwicklung des Wettbewerbsgeschehens im Bereich der Nachtzugverkehre, die in Deutschland als eine Form des SPFV von den Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener wirtschaftlicher und organisatorischer Verantwortung erbracht würden.
Was die von der Monopolkommission kritisierte Eigenkapitalerhöhung bei der DB AG angeht, so habe diese laut Regierung vor dem Hintergrund von Corona-Schäden ausschließlich dazu gedient, den bei der Konzernholding durch Verlustübernahmen von Tochtergesellschaften entstandenen Jahresfehlbetrag zu kompensieren. Die Zuschüsse seien hälftig zur Kapazitätserweiterung und Modernisierung von Schienenwegen sowie Bahnhöfen eingesetzt worden und hätten damit zu einem zusätzlichen mengenmäßigen oder qualitativ höherwertigen Angebot von Trassen und Stationshalten geführt, wovon alle Marktteilnehmer profitieren würden.
Bezogen auf die Forderung der Monopolkommission, Infrastruktur und Betrieb zu trennen, bekennt sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur integrierten Konzernstruktur. Integrierte Eisenbahnkonzerne seien nach dem EU-Recht bei Beachtung der europarechtlichen Vorgaben ausdrücklich zugelassen, heißt es. Die Infrastruktureinheiten DB Netz AG und DB Station&Service AG sollen innerhalb des Gesamtkonzerns zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte (InfraGo) zusammengelegt werden, schreibt die Bundesregierung. Mit der Ausrichtung am Gemeinwohl solle die Umsetzung der klima- und verkehrs- sowie umweltpolitischen Ziele mehr Gewicht bekommen als bisher. Nicht mehr nur wirtschaftliche Ziele sollten im Vordergrund stehen, „sondern ein qualitativ hochwertiges und stabiles Netz, das sich an den Kundenbedürfnissen orientiert“.
Mit dem Deutschlandtakt vollziehe der Bund einen Paradigmenwechsel in der Infrastrukturentwicklung, heißt es weiter. Der Ansatz nach Schweizer Vorbild sei „erst der Fahrplan, dann die Infrastruktur“. Insofern bilde der vorliegende langfristig ausgerichtete Zielfahrplan „die Grundlage und das Instrument für die Ableitung von Aus- und Neubauvorhaben“. Hierbei sei der Zielfahrplan keine statische Größe, sondern werde im Rahmen des gesetzlich festgelegten Regelprozesses zur Überprüfung der Bedarfspläne alle fünf Jahre fortgeschrieben. Neue Rahmenbedingungen, wie etwa neue Verkehrsprognosen oder weiterentwickelte Angebotskonzepte der Länder, könnten so systematisch und transparent berücksichtigt werden, schreibt die Bundesregierung.