Statistik zu Wertschöpfungsketten soll verbindlich werden
Berlin: (hib/EMU) Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze (20/8659) soll laut Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Bundesstatistik über globale Wertschöpfungsketten geschaffen werden. Diese Statistik soll Daten von Unternehmen in Deutschland, die beispielsweise Vorprodukte aus dem Ausland einkaufen und in Deutschland zu einem Endprodukt verarbeiten, erheben und verarbeiten.
Mit Artikel 2 des Gesetzes soll eine rechtliche Präzisierung im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz vorgenommen werden, um den dortigen Wortlaut an die EU-Verordnung anzugleichen.
Mit dem Gesetz würden europäische statistikrechtliche Anforderungen in einer bundesgesetzlichen Regelung umgesetzt, erläutert die Bundesregierung im Entwurf. Bisher lägen keine Quellen für international vergleichbaren Daten zur Einbindung von Unternehmen in Deutschland in globale Wertschöpfungsketten vor. Grundlage für die Aufsetzung des Gesetzes ist die im Zuge der europäischen Vereinheitlichung der Unternehmensstatistiken erlassene Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken.
Die Erhebung der Daten soll als Stichprobenerhebung dreijährlich durchgeführt werden; der erste Berichtszeitraum umfasst die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023.
Durch die Einführung einer dauerhaften Statistik wird beim Statistischen Bundesamt mit einem jährlichen Mehraufwand in Höhe von 348.494 Euro zu rechnen sein. Für die Wirtschaft erhöht sich nach Angaben der Bundesregierung der jährliche Erfüllungsaufwand der Bürokratiekosten aus Informationspflichten um rund 85.000 Euro.
Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwände erhoben.