17.10.2023 Verkehr — Antwort — hib 762/2023

Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge und Busse

Berlin: (hib/HAU) Nach Aussage der Bundesregierung sind derzeit 18 öffentliche Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge und Wasserstoffbusse in Betrieb (Stand: 12. September 2023). 43 Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge und Wasserstoffbusse seien in der Realisierung und weitere 20 solcher Wasserstofftankstellen in der Planungsphase, heißt es in der Antwort der Regierung (20/8683) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8285).

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) habe 2023 zudem einen Aufruf zur Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge und Wasserstoffbusse durchgeführt und plane bis Ende des Jahres die Bewilligung der Förderung von über 50 weiteren Wasserstofftankstellen. „Da der Bewilligungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, können keine Standorte genannt werden“, heißt es in der Antwort. Hinzu kämen weitere Wasserstofftankstellen, deren Errichtung durch einzelne Länder und die EU gefördert werden. Die genaue Anzahl könne aufgrund der noch laufenden Umsetzung derzeit nicht zuverlässig beziffert werden.

Die Bundesregierung rechne mit der Inbetriebnahme von deutlich mehr als 100 Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge und Wasserstoffbusse bis 2026, heißt es weiter. Diese öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen lägen über ganz Deutschland verteilt, vornehmlich in den städtischen Knoten und an den transeuropäischen TEN-V-Korridoren.

Der Antwort zufolge wird ein Masterplan für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr entwickelt, um die Skalierung von Wasserstoff und daraus hergestellten Kraftstoffen, Brennstoffzellenfahrzeugen sowie Brennstoffzellenkomponenten und -systemen und den benötigten Infrastrukturen „zielgerichtet voranzutreiben“. Die Bundesregierung setze kurzfristige Maßnahmen um, um bis 2025 den vorausschauenden Aufbau eines initialen Netzes im Bereich Wasserstofftankinfrastruktur sicherzustellen. Nach Inkrafttreten der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) werde die Bundesregierung gegebenenfalls weitere Maßnahmen treffen, um dem Markthochlauf entsprechend bis 2030 ein bedarfsgerechtes Netz an Wasserstofftankstellen, insbesondere für Nutzfahrzeuge, sicherzustellen.

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