16.10.2023 Recht — Kleine Anfrage — hib 754/2023

Verschobenes Inkrafttreten der Ersatzfreiheitsstrafenreform

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke thematisiert in einer Kleinen Anfrage (20/8713) die Verschiebung des Inkrafttretens der Neuregelung der Ersatzfreiheitsstrafe.

Wie die Fraktion ausführt, hätte die geplante Halbierung der Ersatzfreiheitstrafe zum 1. Oktober 2023 in Kraft treten sollen. „Aufgrund von IT-Problemen sah sich der Freistaat Bayern jedoch nicht in der Lage, seine Justiz-Software 'web.sta' rechtzeitig umzustellen und das Gesetz bis dahin umzusetzen und forderte einen Aufschub von sechs Monaten“, schreiben die Abgeordneten weiter. Insgesamt werde die Software zur Strafzeitberechnung von neun Bundesländern genutzt. „Aus diesem Grund verschob der Bundestag nachträglich am 16. August 2023 im Rahmen eines sogenannten Omnibusverfahrens den Stichtag um vier Monate nach hinten, obwohl der Rechtsausschuss des Bundesrats noch Ende Juni einen Verschiebungsantrag Bayerns ablehnte“, heißt es weiter.

Von der Bundesregierung will die Fraktion nun unter anderem wissen, ob sich die Bundesregierung über die Umsetzbarkeit der Neuregelung in den Bundesländer informiert hat und ob es dabei auch um Probleme bei der Anpassung von IT-Systemen ging. Ferner fragt die Fraktion die Bundesregierung, ob die geänderte Frist zum 1. Februar 2024 tatsächlich eingehalten werden kann oder ob mit weiteren Verzögerungen zu rechnen ist.

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