Die große Reform der Filmförderung wird verschoben
Berlin: (hib/AW) Die seit langem anvisierte große Reform der Filmförderung auf Bundesebene wird vorerst verschoben. Der Ausschuss für Kultur und Medien billigte in seiner Sitzung am Montag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/7309), mit dem die bestehenden Regelungen des Filmförderungsgesetzes (FFG) um ein weiteres Jahr bis Ende 2024 verlängert werden ohne Gegenstimme. Lediglich die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Der Bundestag muss der Gesetzesvorlage aber noch abschließend beraten und abstimmen.
Durch die Verlängerung des FFG wird zugleich weiterhin die Erhebung der Filmabgabe ermöglicht. Die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt (FFA) und ihre Finanzierung durch die Filmabgabe seien weiterhin „unverzichtbar“, um die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten, heißt es in der Gesetzesvorlage. Angesichts der weiterhin nicht konkret absehbaren Folgen der Covid-19-Pandemie für die deutsche Filmwirtschaft könnten nach wie vor keine hinreichend zuverlässigen und langfristigen Prognosen über die weiteren Entwicklungen im Filmmarkt und den Strukturen der Filmwirtschaft getroffen werden, so dass eine zeitnahe erneute Überprüfung der Abgabetatbestände erforderlich sei.
Abgelehnt mit den Stimmen aller anderen Fraktionen wurde hingegen ein Antrag der AfD (20/8415), in dem die Fraktion fordert, die Vergabe von Fördermitteln von Zielen wie „Green Culture“, „Diversität“ oder „Geschlechtergerechtigkeit“ bei der anstehenden Novellierung des FFG zu entkoppeln. Dies stellte eine „Einengung künstlerischer Freiheit durch ideologische Gängelung“ dar. Zudem spricht sich die AfD dafür aus, dass bei der von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) angekündigten Umwandlung der Filmförderungsanstalt (FFA) in eine Filmagentur auf die Auslagerung der kulturellen Filmförderung, über die bisher allein der Bund entschieden habe, zu verzichten.