Bundesregierung: Bereithaltung von Ersatzkraftwerken bewährt
Berlin: (hib/MIS) Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 8. Juli 2022 das Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften erlassen. Die mit dem Gesetz eingeführten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), insbesondere die neu geschaffenen Paragrafen 50a bis 50i EnWG, hatten das Ziel, die durch den russischen Angriff auf die Ukraine verursachten Marktverwerfungen und die damit drohende Gasmangellage in Deutschland und in Europa abzuwenden.
Der Unterrichtung der Bundesregierung (20/8500) zu den getroffenen Maßnahmen nach Paragraf 50j Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zufolge führen beide Instrumente - die vorübergehende Ausweitung des Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Netzreserve wie auch die befristete Ausweitung des Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Versorgungsreserve - im kommenden Winter zu einer spürbaren Verringerung der Erdgasverstromung in Deutschland wie auch im verbundenen europäischen Stromnetz. Die Vermeidung von Erdgasverstromung sei demnach am größten, wenn beide Instrumente gemeinsam wirkten. Die temporäre Reduktion der Erdgasverstromung durch die beschriebenen Maßnahmen gehe einher mit einer vorübergehenden Erhöhung der CO2-Emissionen. Wie die Erdgaseinsparung ist die Steigerung der CO2-Emissionen im Stromsystem im Vergleichsszenario und bei summarischer Wirkung beider Instrumente am höchsten. Darüber hinaus wirkten die Instrumente über die Ausweitung des Stromangebotes strompreisdämpfend und bewirkten gegenüber der Basisbetrachtung ein Sinken der Großhandelsstrompreise in Deutschland, heißt es .
Damit seien beide Instrumente für sich und gemeinsam geeignet, im kommenden Winter je nach Versorgungslage effektiv Erdgasverstromung zu ersetzen und den Bedarf an Erdgas insgesamt zu verringern. Angesichts weiterhin bestehender Unsicherheit bezüglich möglicher Knappheit an Erdgas, hätten sich beide Instrumente als vorübergehende Kriseninstrumente zur Unterstützung der Sicherung der Gasversorgung und damit zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben in Deutschland bewährt.