Länder einverstanden mit Pauschalentlastung
Berlin: (hib/BAL) Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen eine Entlastung der Länder bei den flüchtlingsbezogenen Kosten. Das geht aus der Stellungnahme der Länder zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur langfristigen finanziellen Entlastung der Länder (20/8296) hervor, die die Bundesregierung dem Bundestag als Unterrichtung zugeleitet hat (20/8667).
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Länder im Jahr 2023 einen um 3,4 Milliarden Euro höheren Anteil aus der Umsatzsteuer erhalten. 2024 sollen die Länder noch 0,9 Milliarden Euro mehr aus dem Säckel der Umsatzsteuer erhalten.
Für 2023 wird der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer um weitere 0,5 Milliarden Euro zulasten des Bundes erhöht, da die Länder aus Sicht der Bundesregierung die Voraussetzungen für die dritte Tranche des am 29. September 2020 beschlossenen Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienstes erfüllen.