09.10.2023
Recht — Antwort — hib 716/2023
Keine Daten zur Ermittlungsverfahren
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann keine Angaben zu Zahlen zu Ermittlungsverfahren nach Paragraph 126a des Strafgesetzbuches („Gefährdetes Verbreiten personenbezogener Daten“) machen. Wie sie in einer Antwort (20/8427) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8215) darlegt, wird in der entsprechenden Statistik nach Straftatgruppen, sogenannten Sachgebieten, differenziert und nicht nach Delikten.