06.10.2023
Auswärtiges — Antwort — hib 715/2023
Informationsanspruch nur in Bezug auf Regierunghandeln
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verweist mit Blick auf eine Anfrage der Linksfraktion darauf, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und die in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Wie es in der Antwort (20/8456) auf die Kleine Anfrage (20/8177) der Fraktion Die Linke weiter heißt, bestehe eine Pflicht zur Beantwortung dann, „wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln haben und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat“. Die Fraktion hatte sich nach „rechtsextremen Ausprägungen der ukrainischen Geschichtspolitik“ erkundigt.