Regierung gibt Auskunft zu LNG-Printanzeige und Infoblatt
Berlin: (hib/BAL) Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Bürger in Deutschland über Tätigkeiten, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8386) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8198).
Die Abgeordneten hatten in der Anfrage Presseberichte über eine Öffentlichkeitskampagne der Bundesregierung zum Bau von Flüssig(erd)gas-Terminals im Hafen von Mukran auf der Insel Rügen thematisiert. Unter anderem wollten sie wissen, aus welchem Haushaltstitel die Kosten für diese Öffentlichkeitskampagne bereitgestellt worden seien und welche Inhalte die Kampagne gehabt habe.
„Die Bundesregierung hat in einer Printanzeige und einem Informationsblatt die Bürgerinnen und Bürger der Insel Rügen über die geplante Errichtung eines LNG-Terminals informiert“, antwortet die Bundesregierung auf die Fragen. Sie schreibt ferner, dass die im Gesamtbudget veranschlagten Ausgaben rund 24.000 Euro brutto betragen hätten, davon Schaltkosten in Höhe von rund 16.000 Euro und Kreationskosten in Höhe von rund 8.000 Euro. Für die Informationsmaßnahmen seien Mittel für ressortübergreifende Kommunikation und Koordinierung im Einzelplan 04 - Kapitel 04 32 bei Titel 542 03 veranschlagt.