Zeugin: Für die Evakuierung aus Kabul gab es drei Listen
Berlin: (hib/CRS) Im zweiten Teil der gestrigen Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses Afghanistan haben die Abgeordneten Zeugen aus dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) angehört.
Die erste Zeugin hat im Untersuchungszeitraum das Referat 508, verantwortlich unter anderem für humanitäre und Asylangelegenheiten, beim Auswärtigen Amt (AA) geleitet. Ihr zufolge ist das Referat in das Ortskräfteverfahren (OKV) nur teilweise eingebunden gewesen. An dem Wochenende im August 2021, als die Taliban Kabul eroberten, habe es die Aufnahmegesuche von Ortskräften aus Afghanistan bearbeitet und an das Bundesinnenministerium (BMI) geschickt.
Die AA-Mitarbeiterin sagte weiter, insgesamt hätten im August drei Listen mit Aufnahmeanträgen aus Afghanistan existiert: eine Ortskräfteliste, die von jeweiligen Ministerien geführt worden sei, eine Menschenrechtsliste, für die ihr Referat die Verantwortung getragen habe, und ein Sammelpostfach. In Letzterem seien alle Anfragen von Nichtregierungsorganisationen sowie von Einzelpersonen aus Deutschland eingegangen, die Menschen helfen wollten, mit denen sie in Afghanistan zusammengearbeitet hatten.
Ihre Aufgabe sei es gewesen, die Namen auf diesen Listen nach Berufen zu kategorisieren und den zuständigen Referaten im AA zur Plausibilitätsprüfung weiterzuleiten, führte die Beamtin aus. Danach mussten die durch die Referate bestätigten Namen wiederum in einer Liste zusammengeführt und täglich an das BMI weitergeleitet werden. Die Zahl der Anfragen sei in diesen Tagen so hoch gewesen, dass die Bearbeitung eine enorme Herausforderung dargestellt habe. betonte sie. Dass manche Namen aus verschiedenen Kanälen mehrfach eingereicht worden seien und die Qualität der Informationen nicht immer gut gewesen sei, habe die Arbeit erschwert.
Die Fachreferate hätten die Abfragen schnell geprüft, aber dennoch „sehr stark geguckt, ob die Kriterien stimmten“. Darauf habe auch das BMI geachtet. Wenn beispielsweise 20 Familienangehörige angemeldet wurden, habe es genauer geprüft und gegebenenfalls Nachweise von den einreichenden NGOs angefordert.
Das Ziel dieser Liste sei gewesen, dass die Personen dann auch eine Zusage vom BMI bekommen. Dafür sei mit dem Ministerium zuvor ein Ortskräfteverfahren (OKV) mit bestimmten Rahmenbedingungen ausgehandelt worden. So hätten die Antragsteller einen Deutschlandbezug haben müssen, sie mussten also entweder für eine deutsche Institution, ein von Deutschland unterstütztes Projekt oder als Journalist für deutsche Medien gearbeitet haben. Außerdem sei nur die Kernfamilie für eine Aufnahmezusage in Frage gekommen. Volljährige Kinder seien damit ausgeschlossen gewesen, was den Antragstellern aber bekannt gewesen sein soll. Außer diesem Personenkreis hätten der Referatsleiterin zufolge, auch Menschen eine Zusage erhalten, an denen Deutschland „ein außenpolitisches Interesse“ habe.
Die Menschenrechtsliste sei täglich aktualisiert an das BMI weitergeleitet und am 31. August 2021 durch eine Entscheidung auf Ministerebene geschlossen worden, sagte sie weiter. Damals sei ein Thesenpapier diskutiert worden, das zwei Alternativen für das weitere Vorgehen beinhaltet habe. Die erste habe vorgesehen, dass weiterhin mit Listen und auf der Grundlage des Paragraphs 23 des Aufenthaltsgesetzes mit Vosa bei Einreise (Visa-on-Arrival) gearbeitet werde. Alternativ sei diktuiert worden, zum alten Einzelfallverfahren zurückzukehren. Die zweite Option sei gewählt worden.
Die Referatsleiterin hat außerdem über die Rolle ihres Referats bei der Zusammenstellung des Asyllageberichtes berichtet, das wichtig für Asyl- und Rückführungsentscheidungen sei. Es sei dabei federführend gewesen, erklärte sie.
Im Falle Afghanistans habe das BMI an Abschiebungen festgehalten. Sie hätten den Asyllagebericht am 11. oder 12. August aktualisiert, aber nach den Ereignissen am 15. hätten sie von vorne anfangen müssen.
Zum Schluss trat ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) und Oberst a.D. in den Zeugenstand. Der heute pensionierte ehemalige Soldat war im Untersuchungszeitraum stellvertretender Leiter eines Regionalreferats, das unter anderem auch für Afghanistan zuständig ist.
Ihm zufolge sei sein Referat in Afghanistan für die Aufklärung und Beschaffung von Informationen zuständig gewesen. Er sollte den Personaleinsatz planen, vorbereiten und realisieren.
Die Unterzeichnung des Doha-Abkommens im 29. Februar 2020 zwischen der US-Regierung unter Ex-Präsident Donald Trump und Vertretern der Taliban, habe eine wesentliche Lageänderung bedeutet. Man habe neu bewerten müssen, ob der BND seinen Auftrag noch erfüllen könne.
Der ehemalige BND-Mitarbeiter unterstrich, die Aufgabe seines Referats sei nie gewesen, mögliche zukünftige Entwicklungen zu bewerten. Im Frühjahr 2020 jedoch, zur Zeit der Covid-Pandemie, hätten einige Mitarbeiter intern vorgeschlagen, Prognosen zu erstellen. Das Ergebnis sei ein Szenario gewesen, das sie Emirat 2.0 getauft hätten.
Zu diesem Zeitpunkt sei innerhalb der Nato noch nicht klar gewesen, ob die internationalen Truppen aus Afghanistan abziehen würden oder nicht. Das Szenario Emirat 2.0 habe prognostiziert, dass die Taliban am Ende das ganze Land kontrollieren würden. Das sei unter allen Szenarien das wahrscheinlichste gewesen, urteilte der Zeuge.