27.09.2023 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 698/2023

Koalition will Bundesvertriebenengesetz ändern

Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (20/8537) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll mit der geplanten Änderung ein „mittelfristig drohender Rückgang der Aufnahmemöglichkeiten für Spätaussiedler“ verhindert werden.

Wie die drei Fraktionen ausführen, sind die „Anforderungen für den Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum, das für die Spätaussiedleraufnahme erforderlich ist“, durch höchstrichterliche Rechtsprechung angehoben worden (BVerwG, Urteil vom 26.01.2021, Az.: 1 C 5.20.). Dies gelte für diejenigen Spätaussiedler, die ein sogenanntes Gegenbekenntnis abgegeben haben, also in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen. Dieses Gegenbekenntnis stehe einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum so lange entgegen, bis davon wirksam abgerückt wurde.

Für ein solches Abrücken reiche aber nach der Rechtsprechung allein die formelle Änderung der Eintragung in amtlichen Dokumenten auf eine deutsche Volkszugehörigkeit nicht aus, heißt es in der Vorlage weiter. Vielmehr müssten die Antragsteller äußere Tatsachen nachweisen, „die einen inneren Bewusstseinswandel und den Willen erkennen lassen, nur dem deutschen und keinem anderen Volk anzugehören“. Diese erhöhten Anforderungen der Rechtsprechung seien naturgemäß einzelfallbezogen und entzögen sich stereotypen Darlegungen, so dass die Betroffenen sie nur schwer nachvollziehen könnten. Die dem Urteil angepasste Verwaltungspraxis habe demzufolge zu deutlich mehr Ablehnungen geführt und werde mittelfristig den Spätaussiedlerzuzug stark begrenzen.

Die geplante Änderung soll daher den Koalitionsfraktionen zufolge daher die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglichen. Diese habe eine Änderung des Bekenntnisses durch bloße Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete erlaubt.

Mit einer weitere Änderung des Bundesvertriebenengesetzes sollen laut Vorlage zudem die Vertriebenenbehörden in die Lage versetzt werden, zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen Auskünfte aus den entsprechenden Daten und Verwaltungsvorgängen geben zu können. Hierdurch solle verhindert werden, dass nach dem Bundesvertriebenengesetze Aufgenommene ihren Status im Nachhinein nicht mehr nachweisen können, weil die entsprechenden Akten nicht mehr vorhanden sind„.

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