27.09.2023 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 694/2023

Abgabesätzen für Einwegkunststofffonds zugestimmt

Berlin: (hib/SAS) Der Umweltausschuss hat am Mittwoch einer Verordnung der Bundesregierung über Abgabesätze und Punktesystem des Einwegkunststofffonds (20/8128) zugestimmt. Dafür votierten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke und stimmten gegen die Verordnung.

Keine Zustimmung fand im Ausschuss hingegen ein Antrag (20/5227) der Fraktion Die Linke, die statt der Einführung einer Einwegplastikabgabe für Hersteller eine Steuer auf Verpackungen aus Kunststoff gefordert hatte.

Ziel der vom Ausschuss angenommenen Verordnung ist es, zum einen die Höhe für die von Herstellern ab 2024 zu zahlende Einwegkunststoffabgabe festzulegen, zum anderen das Punktesystem für die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich zu regeln. Ohne Zustimmung des Bundestages kann die Verordnung aufgrund Paragraf 30 Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) nicht in Kraft treten. Die Abstimmung im Plenum steht am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Parlaments.

SPD und Grünen betonten, das Punktesystem sei einfach, transparent und evidenzbasiert. Die Abgabesätze richteten sich streng am Kostendeckungsprinzip aus und seien daher angemessen. Sie wiesen damit auch Kritik der CDU/CSU zurück, die in Frage gestellt hatte, dass die Verordnung dem Transparenzgebot entspreche. Die Mengen der in Verkehr gebrachten Einwegplastikprodukte basierten auf Schätzungen mit teilweise hohen Bandbreiten, so ein Unionsvertreter

Mit einem zuvor im Ausschuss abgelehnten Entschließungsantrag hatte seine Fraktion zudem vor den negativen Auswirkungen der Verordnung gewarnt. Es sei zu erwarten, dass Verbraucher doppelt belastet würden - durch Abfallgebühren und höherer Preise der Hersteller. Die Bundesregierung müsse daher sicherstellen, dass die an die Kommunen über den Fonds ausgezahlten Gelder auch genutzt würden, um Abfallgebühren zu senken, heißt es im Antrag. Grundsätzliche Kritik äußerte die Union erneut auch an der Einrichtung des Fonds, da dieser für mehr Bürokratie und höhere Verwaltungskosten sorge. Sinnvoller wäre eine Lösung unter Einbeziehung der Zentralen Stelle Verpackungsregister und der betroffenen Hersteller gewesen, so ein Mitglied der Fraktion.

Auch die AfD fürchtet höhere Kosten für die Verbraucher. Verursachergerechter wäre es ihrer Auffassung nach, so ein Mitglied der Fraktion, wenn die Kommunen, in denen es verstärkt zu illegaler Entsorgung im öffentlichen Raum komme, die Abfallgebühren erhöhten. Die Linke bemängelte, wie zuvor schon bei der Schaffung des Einwegkunststofffonds, vor allem fehlende Anreize, die Verwendung von Einwegplastik zu verringern. Es sei auch eine Chance verpasst worden, ein Mehrwegsystem aufzubauen, monierte ein Mitglied der Fraktion. Die FDP entgegnete den Einwänden von AfD und Union, dass es den Kommunen unbenommen bleibe, Abfallgebühren zu senken. Die Darstellung, man könne einen Fonds ohne zusätzliche Kosten und Personal einrichten, sei falsch. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister habe die Verwaltung des Fonds im Übrigen auch nicht übernehmen wollen, so eine FDP-Abgeordnete.

Die hib-Meldung zur angenommenen Verordnung der Bundesregierung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-963888

Die hib-Meldung zum abgelehnten Antrag der Linksfraktion: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-929934

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