27.09.2023 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 691/2023

AfD will Bürgerstunde zu Petitionen mit 100.000 Mitzeichnern

Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will im Bundestag das Format einer „Bürgerstunde“ einführen. Sie soll immer dann stattfinden, sobald der Petitionsausschuss dem Bundestag eine Beschlussempfehlung über eine Petition mit einem Quorum von 100.000 Mitzeichnungen vorlegt oder wenn eine Fraktion eine Bürgerstunde für eine Petition mit einem Quorum von 100.000 Mitzeichnungen verlangt. Ihr Antrag (20/8529), durch den die Geschäftsordnung des Bundestages ergänzt werden soll, wird am heutigen Mittwoch erstmals im Plenum beraten und im Anschluss an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen. In der Bürgerstunde sollen Abgeordnete und Fraktionen zum Gegenstand der Petition Stellung nehmen.

Die AfD-Fraktion begründet ihre Initiative damit, dass Petitionen derzeit im Plenum faktisch nicht beraten würden. Allein aufgrund einer Übereinkunft der Obleute des Petitionsausschusses stelle ein Berichterstatter eine Petition binnen drei Minuten im Plenum vor, wenn sich alle Fraktionen einig seien, diese Petition der Bundesregierung zur Erwägung oder zur Berücksichtigung zu überweisen. Für die Fraktion ist dies zu wenig. Aus ihrer Sicht würden durch Einführung der Bürgerstunde öffentliche Petitionen „angemessen“ im Plenum behandelt. Die Bürgerstunde wäre für sie „ein richtiger Schritt zum Ausbau der direkten Demokratie auf Bundesebene“ und ein „Gegenprogramm“ zu den „um sich greifenden Bürgerräten“. Der Vorteil von Petitionen gegenüber anderen Formen der Bürgerbeteiligung wie Bürgerräten sei, dass sich hier nicht nur wenige „Auserwählte“ beteiligen dürften, heißt es in dem Antrag. Bei den Petitionen könne jeder mitmachen, zudem seien die Hürden niedriger, weil eine einzige Unterschrift genüge, um Gehör zu finden, argumentiert die Fraktion.

Die Bürgerstunde soll nach dem Willen der Abgeordneten im Anschluss an die Fragestunde aufgerufen werden und höchstens 60 Minuten dauern. Nehmen Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrates oder ihrer Beauftragten mehr Redezeit als eine halbe Stunde in Anspruch, so soll sich die Dauer der Aussprache um 30 Minuten verlängern.

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