Bundesregierung: Anpassung der Landwirtschaft an Klimawandel
Berlin: (hib/NKI) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sieht in der Einführung einer steuermindernden Risikorücklage für Agrar-, Gartenbau- und Forstbetriebe kein geeignetes Mittel, um den Folgen von Extremwetterereignissen zu begegnen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8334) auf eine Kleine Anfrage (20/7719) der AfD-Fraktion.
Nach Ansicht der Regierung habe eine solche Rücklage für einen großen Teil der Betriebe nicht den gewünschten Effekt, da sie nicht zielgenau sicherstellen könne, dass den Betrieben im Krisenfall die notwendige Liquidität zur Überwindung der Krise zur Verfügung stehe. Es würden hauptsächlich Betriebe mit hohen Gewinnen profitieren, die leichter aus eigener Kraft in der Lage wären, Krisen zu bewältigen, als kleinere Betriebe, heißt es. Daneben wäre eine solche Risikorücklage streng zweckgebunden zu bilden und zu verwenden. Hierdurch würden zwangsläufig die Liquidität der Betriebe und deren Finanzierungsspielräume für notwendige Investitionen außerhalb solcher Krisenzeiten eingeengt.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass seit Anfang dieses Jahres eine Bezuschussung von Mehrgefahrenversicherungen im Rahmen der 2. Säule der Europäischen Agrarpolitik aus Mitteln der EU und der Länder möglich ist. Zudem sind mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) Investitionen zur Verhütung von Schäden durch Naturkatastrophe und gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse für Sonderkulturen förderfähig. „Denn vorrangig sollten vorbeugende risiko- und schadensvermeidende produktionstechnische Maßnahmen zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel verfolgt und intensiviert werden“, schreibt die Bundesregierung. Vor dem Hintergrund der Haushaltsentwicklung im Bund sowie der aktuellen Kürzungen der GAK-Mittel in den nächsten Jahren sehe die Bundesregierung keine Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung des Bundes an einer dauerhaft angelegten Mehrgefahrenversicherung innerhalb der GAK sowie darüber hinaus.