Vertrauenspersonen von BKA, Bundespolizei und Zoll
Berlin: (hib/STO) Um den Einsatz von Vertrauenspersonen beziehungsweise Informanten des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei und des Zolls geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/8366) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8066). Danach führen das BKA, die Bundespolizei und der Zoll Vertrauenspersonen beziehungsweise Informanten zur Gewinnung von Informationen. Die Identitäten von Vertrauenspersonen sind laut Bundesregierung unter den Polizeibehörden der Länder und des Bundes sowie dem Zoll grundsätzlich nicht bekannt. Die Polizeibehörden und der Zoll stellten sicher, dass Vertrauenspersonen nicht unerkannt für mehrere Polizeibehörden gleichzeitig agieren.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, setzen die Zollverwaltung und das BKA in Einzelfällen Vertrauenspersonen im Ausland ein. Der Auslandseinsatz von Vertrauenspersonen richte sich, sofern er zu strafprozessualen Zwecken erfolge, nach den Bestimmungen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Sofern der Auslandseinsatz zu Zwecken der Gefahrenabwehr erfolge, richte er sich nach Einzelvereinbarungen. Zulässigkeit und Umfang des Einsatzes im Ausland würden von den entsprechenden gesetzlichen Regelungen des jeweiligen ausländischen Staates bestimmt. Es bedürfe insofern der Zustimmung der zuständigen ausländischen Behörde.