20.09.2023
Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 670/2023
Kommentare in sozialen Medien
Berlin: (hib/CHE) Das parlamentarische Fragerecht soll verfassungsrechtlich der Kontrolle der Regierungstätigkeit dienen und das parlamentarische Auskunftsrecht verpflichtet die Bundesregierung nicht dazu, Äußerungen Dritter zu kommentieren. Das stellt die Regierung in einer Antwort (20/8329) auf eine Kleine Anfrage (20/8144) der AfD-Fraktion klar, in der diese nach dem Kommentierungsverhalten der Bundesregierung in den sozialen Netzwerken gefragt hatte. Die Regierung verteidigt in der Antwort ihre Ansicht, bestimmte von der AfD zitierte Aussagen Dritter, die nicht der Bundesregierung angehören, nicht zu kommentieren.