20.09.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 663/2023

Antrag zur Bestandsregulierung von Saatkrähen abgelehnt

Berlin: (hib/NKI) Ohne Mehrheit blieb am Mittwochmorgen im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ein Antrag (20/7587) der CDU/CSU-Fraktion zur Bestandsregulierung der Saatkrähe. Die Bestandspopulation von bundesweit gezählten 100.000 Brutpaaren stelle nicht nur die Siedlungsräume in den Städten vor Herausforderungen, sondern führe mittlerweile auch zu finanziellen Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen, schilderte die Unionsfraktion die Lage. Innerhalb weniger Tage sei es bereits mehrfach zu Schäden von 2.000 bis 3.000 Euro pro Tag gekommen. Die Landwirte würden die Schäden bisher aus eigener Tasche begleichen. Nicht-letale Vergrämungsmaßnahmen hätten verschiedene Städte in besonders stark betroffenen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern seit rund zehn Jahren ausprobiert, jedoch ohne Erfolg. Die Abgeordneten der Ampelfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP lehnten den Antrag bei Zustimmung der Fraktionen von CDU/CSU und AfD und Enthaltung der Linksfraktion ab.

Die Vertreter von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verwiesen darauf, dass nicht alle Bundesländer eine große Saatkrähen-Population aufweisen würden. Im Bundesland Sachsen gelte der Vogel immer noch als bedrohte Art. Saatkrähen seien Wiesenvögel und hätten in der Vergangenheit immer mehr Lebensraum verloren, so dass sie sich neue Habitate wie etwa Siedlungsgebiete suchten. Die Vertreterin der SPD rief die Bundesländer dazu auf, Daten über Vorkommen und eventuelle Schäden zu sammeln und diese dann an die zuständigen Ministerien zu leiten.

Die Fraktion der FDP sieht im Bestand der Saatkrähe zwar ein Problem und forderte sehr viel einfachere Regelungen zum Abschuss der Tiere, weil die Ausnahmeregelungen nicht mehr ausreichten. Jedoch sei der von der Union vorgeschlagene Weg, sich für eine Herabstufung des Schutzstatus der Saatkrähe einzusetzen, indem der Vogel in die Liste der jagdbaren Arten nach Artikel 7 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang II/B der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgenommen werde, nicht zielführend.

Die AfD-Fraktion hingegen sieht den Bestand der Saatkrähen als ungefährdet an. Mit 100.000 Brutpaaren gehörten diese Vögel nicht mehr zu einer bedrohten Art. Die Beispiele, wie Populationen von Kormoranen oder Bibern eingeschränkt würden, wären auch im Umgang mit Saatkrähen angebracht.

Von Seiten der Fraktion Die Linke kam die Frage, ob es innerhalb der Bundesregierung Pläne gebe, den Landwirten finanzielle Hilfen zukommen zu lassen, bisher würden die Maßnahmen zur Vergrämung durch die Landwirte aus eigener Tasche bezahlt. Außerdem wollte die Linksfraktion wissen, ob es Erwägungen gibt, die Saatkrähen ins Jagdrecht aufzunehmen.

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