06.09.2023 Bundestagsnachrichten — Kleine Anfrage — hib 631/2023

AfD fragt nach blockierten Social-Media Konten

Berlin: (hib/HAU) Nach den bei Accounts von Bundesministerien sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration blockierten Facebook- sowie Twitter-(respektive X)-Konten erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/8190). Die Abgeordneten nehmen dabei Bezug auf eine frühere Regierungsantwort (20/8017) zur Zahl aktuell blockierter Nutzerinnen und Nutzer bei den Accounts der Regierung in den sozialen Medien. Danach zählte das Bundesverteidigungsministerium 621 blockierte Twitter-(respektive X)-Konten bei 19 Accounts, das Bundesgesundheitsministerium 207, das Bundesfamilienministerium 135, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 82, das Bundesinnenministerium 49, das Bundesministerium für Bildung und Forschung 41, das Auswärtige Amt 22, das Bundesfinanzministerium 18 und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr drei blockierte Twitter-Konten. Bei der Bundesbeauftragen für Migration, Flüchtlinge und Integration seien elf Twitter-Konten blockiert.

Die blockierten Konten auf Facebook beziffert die Regierung in ihrer Antwort wie folgt: Bundesgesundheitsministerium 4.428, Bundesverteidigungsministerium 1.585, Auswärtiges Amt 1.559, Bundesministerium für Arbeit und Soziales 150, Bundesministerium für Digitales und Verkehr 141, Bundesministerium für Bildung und Forschung 42, Bundesfamilienministerium 40 und Bundesumweltministerium zwei blockierte Konten. Die Regierung ergänzt, dass Blockierungen von Nutzerinnen und Nutzern grundsätzlich „mir größter Zurückhaltung“ vorgenommen würden. Die häufigsten Gründe dafür seien die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole und Zeichen, strafrechtlich relevante Inhalte, Spam, Botverdacht und der wiederholte Verstoß gegen die jeweilige Netiquette.

Die AfD-Fraktion möchte nun die Namen aller blockierten Konten wissen. Die Anfrage bezieht sich sowohl auf die Twitter-(respektive X)-Konten als auch auf die Facebook-Konten.

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