Geplante Schleusenverlängerung am Neckar wird zurückgestellt
Berlin: (hib/HAU) Um langfristig die Betriebssicherheit und Verlässlichkeit des Schleusenbetriebs im Neckar zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im März 2022 entschieden, „die Schleusenverlängerung am Neckar zugunsten der vorrangig erforderlichen Instandsetzung der Schleusen zurückzustellen“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/8178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8034) hervor.
In den ursprünglichen Planungen im Bundesverkehrswegeplan 2030 sowie im Bundeswasserstraßenausbaugesetz habe sich die Verknüpfung von Erhaltungsmaßnahmen mit einer Verlängerung der Schleusen als zeitlich und wirtschaftlich vorteilhaft dargestellt, heißt es in der Antwort. „Als die Zeit- und Kostenansätze die angenommenen Umfänge um ein Vielfaches überschritten, konnten die beabsichtigten Synergien nicht in ausreichendem Ausmaß gehoben werden“, schreibt die Bundesregierung.
Mit der Zurückstellung der Schleusenverlängerung müsse das Bauprogramm grundlegend überarbeitet werden, „so dass kein aktuelles Bauprogramm für die Gesamtheit der Maßnahmen vorliegt“. Grundsätzlich richte sich der Projektablauf immer nach dem Zustand der Schleusen und der Verfügbarkeit von Ressourcen, wird auf die Nachfrage nach einem Zeitplan für die Sanierung der Schleusen mitgeteilt.
Die Bundesregierung macht zugleich deutlich, dass sie den deutschen Wasserstraßen eine große Bedeutung zumesse. „Die Wasserstraße hat großes Potential, durch die Übernahme von Güterverkehren auf längeren Distanzen insbesondere die Straße zu entlasten“, heißt es in der Antwort. Zur Kompensation der in Zukunft im Transportaufkommen wegbrechenden Energiegüter Kohle, Koks und Mineralölerzeugnisse setze die Bundesregierung aktuell auf die Verlagerung von Groß- und Schwertransporten (GST) auf Wasserstraße und Schiene. Insbesondere der Ausbau der Windkraft in Deutschland werde erwartbar eine Vielzahl von GST auslösen, sowohl für die Komponenten der Windkraftanlagen selbst als auch für die Kabel der Hochspannungsnetze. Diese Güter eigneten sich für einen Transport im Hauptlauf auf der Wasserstraße.
Das BMDV werde sich weiter dafür einsetzen, „dass die Finanzlinie langfristig den Infrastrukturbedarf der Wasserstraße deckt“, heißt es weiter. Der Ansatz für das Jahr 2024 von 1,76 Milliarden Euro für Bau und Betrieb der Bundeswasserstraßen entspräche gegenüber dem diesjährigen Ansatz (2023: 1,49 Milliarden Euro unter Berücksichtigung der derzeitigen Verstärkung durch einen Deckungsvermerk um 150 Millionen Euro) einer Steigerung um etwa 270 Millionen Euro. Damit könnten die in 2024 dringend anstehenden Infrastrukturbedarfe der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Wesentlichen gedeckt werden, schreibt die Bundesregierung. Mit dem weiteren Anstieg der Finanzlinie in der mittelfristigen Finanzplanung werde unter Berücksichtigung der Baupreissteigerung ab 2025 von einer bedarfsdeckenden Finanzlinie ausgegangen.