01.09.2023 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 623/2023

Kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung nach Bedarf

Berlin: (hib/DES) Die Bundesregierung plant nicht, für die kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung private Vermittlungsagenturen einzusetzen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/8030) auf eine Kleine Anfrage (20/7767) der Fraktion Die Linke hervor. Wie hoch das Kontingent für die kurzzeitige Beschäftigung ausfällt und ob es sich auf bestimmte Wirtschaftszweige oder Berufsgruppen beschränkt, werde durch die Bundesagentur für Arbeit je nach Bedarf festgelegt.

Mit der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung habe die Bundesregierung „einen branchenoffenen Arbeitsmarktzugang unabhängig von der Qualifizierung geschaffen“, wie sie in der Antwort schreibt. Im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll es in Branchen mit besonders großem Bedarf möglich sein, dass Beschäftigte unabhängig von ihrer Qualifikation bis zu acht Monaten in Deutschland arbeiten dürfen. Voraussetzung hierfür ist laut Gesetz, dass der Arbeitgeber tarifgebunden ist.

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