Auswärtiges Amt prüft möglichen Interessenskonflikt
Berlin: (hib/AHE) Um einen möglichen Interessenskonflikt im Auswärtigen Amt geht es in der Antwort (20/8054) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7936) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten hatten darin auf einen Medienbericht verweisen, nach dem die Frau eines Referatsleiters für Visumrecht als Rechtsanwältin Afghanen vertrete, die an der Botschaft in Islamabad Visa beantragen. Außerdem habe sie im Auftrag des Auswärtigen Amts beispielsweise ein Rechtsgutachten zum afghanischen Eherecht erstellt und solle Onlineschulungen für Behördenmitarbeiter gegeben haben. Wie die Bundesregierung in der Antwort schreibt, liege eine Nachfrage der Botschaft Islamabad vom 12. Juli 2023 vor, mit der diese um Einschätzung bittet, ob gegebenenfalls ein Interessenkonflikt vorliegen könnte. „Die Prüfung des Sachverhalts und etwaiger Maßnahmen dauert noch an“, schreibt die Bundesregierung.
Im Rahmen eines Online-Seminars für Beschäftigte des Auswärtigen Amts, in dem die Rechtsanwältin als Dozentin fungierte, habe das Auswärtige Amt im Oktober 2021 aus einer Auslandsvertretung der Hinweis erreicht, dass die Rechtsanwältin auch Mandanten in dort anhängigen Verfahren vertrete und die daran anschließende Frage, ob hier ein für die Durchführung des Seminars schädlicher Interessenkonflikt gesehen werde. Das Auswärtige Amt habe daraufhin den Hinweis mit dem Ergebnis überprüft, „dass ein schädlicher Interessenkonflikt angesichts der hohen Teilnehmerzahl und der damit verbundenen großen Transparenz und Kontrolle nicht bestehe“.