29.08.2023 Gesundheit — Antwort — hib 619/2023

Daten von Schutzimpfungen an Fachbehörden übermittelt

Berlin: (hib/PK) Impfdaten werden an das Robert Koch-Institut (RKI) zur Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen (Impfsurveillance) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zur Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) übermittelt. Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) legen RKI und PEI dabei die Zeitabstände fest, in denen die Angaben von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den für die Schutzimpfungen verantwortlichen Einrichtungen und Personen zu übermitteln sind, wie aus der Antwort (20/8099) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7986) der AfD-Fraktion hervorgeht.

Das Pseudonymisierungsverfahren in der KV-Impfsurveillance wurde den Angaben zufolge in der Covid-19-Pandemie angepasst und mit dem Verfahren des Digitalen Impfquotenmonitorings (DIM) vereinheitlicht. Dadurch sei der Datenbestand der Covid-19-Impfdaten der KV-Impfsurveillance um den Datenbestand der Covid-19-Impfdaten des DIM erweitert worden. Diese Umstellung bedinge den Zeitverzug bei der Übermittlung der KV-Daten.

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