Details zum „Recht auf schnelles Internet“
Berlin: (hib/LBR) Für das Bearbeiten von Eingaben und die Durchsetzung von Mindestansprüchen im Rahmen der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung stehen der Bundesnetzagentur 22 Stellen zur Verfügung, davon sind derzeit 15 Stellen besetzt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8044) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/7795) zur Umsetzung des „Rechts auf schnelles Internet.“
Danach erreichten die Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis 31. Dezember 2022 1.768 Eingaben über mögliche Unterversorgungen mit Telekommunikationsdiensten. Die meisten der Eingaben stammten den Angaben der Bundesregierung zufolge mit 369 Meldungen aus Niedersachsen, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (333) und Bayern (253).
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 erreichten die Bundesnetzagentur bereits 1.520 Eingaben über mögliche Unterversorgungen. Die meisten Eingaben stammten aus Bayern (352), Niedersachsen (253) und Nordrhein-Westfalen (213).
Keine Unterversorgung habe die Bundesnetzagentur zwischen Juni 2022 und Juni 2023 bei 1.786 von bislang insgesamt 3.288 Eingaben feststellen können, heißt es in der Antwort weiter.