Zwischenbilanz zum Investitionsgesetz Kohleregionen
Berlin: (hib/MIS) Der befürchtete Abbau von Beschäftigung ist bisher ausgeblieben, heißt es im ersten als Unterrichtung (20/8117) vorliegendem Bericht der Bundesregierung über die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen. Allerdings ließen sich den Befunden zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Ursache-Wirkungs-Beziehungen ableiten: „Der Kohleausstieg (negativer Schock) und die Maßnahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (positiver Schock) laufen parallel, und zukünftige Analysen müssen versuchen, diese beiden Effekte voneinander zu isolieren“, heißt es im Weiteren. Um die Wirkungen der Maßnahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen zu ermitteln, müsse die Frage beantwortet werden, was geschehen wäre, wenn es die Förderung nicht gegeben hätte. Aus dem Vergleich der tatsächlichen Entwicklung des Fördergebiets mit diesem kontrafaktischen Szenario ließen sich Rückschlüsse ziehen, ob ein ursächlicher Zusammenhang bestehe zwischen dem Einsatz von Mitteln im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen und dem Erreichen bestimmter wirtschaftspolitischer Zielgrößen, schreibt die Bundesregierung.