18.08.2023 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 603/2023

Regierung informiert über blockierte Nutzerkonten

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort (20/8017) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7888) über die Zahl aktuell blockierter Nutzerinnen und Nutzer bei den Accounts der Regierung in den sozialen Medien. Danach zählte das Bundesverteidigungsministerium 621 blockierte Twitter-(respektive X)-Konten bei 19 Accounts, das Bundesgesundheitsministerium 207, das Bundesfamilienministerium 135, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 82, das Bundesinnenministerium 49, das Bundesministerium für Bildung und Forschung 41, das Auswärtige Amt 22, das Bundesfinanzministerium 18 und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr drei blockierte Twitter-Konten. Bei der Bundesbeauftragen für Migration, Flüchtlinge und Integration seien elf Twitter-Konten blockiert.

Die Angaben umfassen laut Regierung solche Accounts, die mit Mitteln der jeweils genannten Behörden betrieben werden und zu denen weiterhin Zugang besteht. Auch ließen sich die Zahlen der genannten Behörden nicht miteinander vergleichen, weil sie sich auf völlig unterschiedliche Accounts bezögen, die unterschiedlich lange existieren und unterschiedlich groß seien im Hinblick auf die Frequenz von geteilten Beitragen und die jeweiligen Follower-Zahlen.

Die blockierten Konten auf Facebook beziffert die Regierung in ihrer Antwort wie folgt: Bundesgesundheitsministerium 4.428, Bundesverteidigungsministerium 1.585, Auswärtiges Amt 1.559, Bundesministerium für Arbeit und Soziales 150, Bundesministerium für Digitales und Verkehr 141, Bundesministerium für Bildung und Forschung 42, Bundesfamilienministerium 40 und Bundesumweltministerium zwei blockierte Konten. Die Regierung ergänzt, dass Blockierungen von Nutzerinnen und Nutzern grundsätzlich „mir größter Zurückhaltung“ vorgenommen würden. Die häufigsten Gründe dafür seien die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole und Zeichen, strafrechtlich relevante Inhalte, Spam, Botverdacht und der wiederholte Verstoß gegen die jeweilige Netiquette.

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