Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie vorgelegt
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat die „Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ als Unterrichtung (20/7910) vorgelegt. Wesentliches Ziel der Fortschreibung ist es demnach, den Markthochlauf von Wasserstoff durch „konkrete und nachgeschärfte Maßnahmen“ weiter zu beschleunigen.
Mit der Fortschreibung greift die Bundesregierung nach eigenem Bekunden zum einen die in der 2020 erstmalig aufgelegten Strategie enthaltene Evaluationsverpflichtung auf, zum anderen entsprechende Pläne aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, die ein „ambitioniertes Update“ der Strategie vorsehen. Zudem kündigt die Bundesregierung in der Strategie eine weitere Strategie zum Wasserstoffimport an.
Mit dem avisierten beschleunigten Markthochlauf von Wasserstoff soll laut Strategie zur „Transformation Deutschlands zur klimaneutralen Volkswirtschaft 2045“ beigetragen werden. Die Nutzung von Wasserstoff und seiner Derivate soll laut Strategie insbesondere für die bis 2030 anstehende Transformation in der Energiewirtschaft, im Verkehrssektor und in der Industrie eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung einnehmen. Aufgrund oftmals langjähriger Investitionszyklen müssten bereits heute und in dieser Legislaturperiode „die Weichen für richtungsweisende Investitionsentscheidungen gestellt werden“, schreibt die Bundesregierung. Mit der Fortschreibung sollen danach „verlässliche Leitplanken für private Investitionen in nachhaltige, insbesondere wirtschaftliche, ökologische und soziale Erzeugung, Transport und Nutzung von Wasserstoff, dessen Derivate und Wasserstoffanwendungstechnologien etabliert werden“.
In dem Papier identifiziert die Bundesregierung vier Handlungsfelder der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie. Sie unterlegt diese jeweils mit kurzfristigen (2023) und mittelfristigen Maßnahmen (2024/2025) sowie einem „Zielbild 2030“. Alle der Maßnahmen stünden „jedoch unter dem Vorbehalt der Finanzierung und sind daher nur umsetzbar, soweit sie im jeweiligen Einzelplan bzw. Sondervermögen im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanung finanziert bzw. gegenfinanziert werden können“.
Im ersten Handlungsfeld „Verfügbarkeit von ausreichend Wasserstoff sicherstellen“ gibt die Bundesregierung unter anderem als Ziel aus, die inländischen Elektrolysekapazitäten für die Erzeugung von grünem Wasserstoff bis 2030 auf mindestens zehn Gigawatt auszubauen. Das ist eine Verdoppelung der bisherigen Zielmarke. Da die heimischen Erzeugungspotenziale für Wasserstoff begrenzt seien, werde der größte Teil des Bedarfs dauerhaft über Importe von Wasserstoff und seinen Derivaten gedeckt werden müssen, heißt es in der Strategie indes weiter. Dazu will die Bundesregierung noch in diesem Jahr eine Importstrategie veröffentlichen. Sie solle einen Fokus auf „nachhaltige, an den Zielen der Agenda 2030 ausgerichteten Produktions- und Transportoptionen und die erforderliche Importinfrastruktur, sowohl für Schiffstransporte als auch für Pipelinetransporte, z.B. von Wasserstoff aus Norwegen“, setzen.
Als zweites Handlungsfeld wird der „Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur“ benannt. Kurzfristig soll laut Strategie unter anderem das Energiewirtschaftsrecht geändert werden, „um die Rechtsgrundlage für ein erstes Wasserstoff-Kernnetz zu schaffen“. Ferner will sich die Bundesregierung auf EU-Ebene „für die zeitnahe Schaffung klarer Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung der europäischen Wasserstoffinfrastruktur“ einsetzen.
Das dritte Handlungsfeld wird in der Strategie mit „Wasserstoffanwendungen etablieren“ betitelt. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, gebe es grundsätzlich eine Vielzahl unterschiedlicher Anwendungsmöglichkeiten für Wasserstoff und dessen Derivate. „Ob vermehrt Wasserstoff zur Anwendung kommt, hängt insbesondere von seiner ausreichenden Verfügbarkeit sowie der preislichen Attraktivität gegenüber Alternativoptionen ab“. Umrissen werden in dem Handlungsfeld Maßnahmen in den Bereichen Industrie, Verkehr, Strom und Wärme im Gebäudesektor.
Das vierte Handlungsfeld benennt die Strategie mit „Wirkungsvolle Rahmenbedingungen schaffen“. Darunter fallen Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Wasserstoffinfrastruktur, aber auch die Etablierung von Nachhaltigkeitsstandards und Zertifizierung sowie die Stärkung von Forschung, Innovation und der Ausbildung von Fachkräften.