Antwort auf Anfrage zu Bericht über Muslimfeindlichkeit
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort (20/7932) auf eine Kleine Anfrage (20/7772) der AfD-Fraktion aus, dass die von der AfD genutzte Begrifflichkeit in der Anfrage nicht zutreffend sei. Die AfD hatte die entsprechende Anfrage mit der Überschrift „Studie des Bundesministeriums des Innern und für Heimat 'Muslimfeindlichkeit - Eine deutsche Bilanz'“ versehen .
Dazu schreibt das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) in der Antwort: „Hinsichtlich der in der Überschrift und in den Fragen der vorliegenden Kleinen Anfrage verwendeten Begrifflichkeit “Studie„ wird darauf verwiesen, dass es sich nicht um eine Studie des BMI, sondern um den Abschlussbericht des UEM handelt.“
Der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) sei von der vorherigen Bundesregierung als unabhängiges Gremium eingesetzt worden „mit dem Auftrag, aktuelle und sich wandelnde Erscheinungsformen von Muslimfeindlichkeit in Deutschland zu analysieren und als Ergebnis seiner unabhängigen Arbeit einen Bericht vorzulegen sowie Empfehlungen für den Kampf gegen Muslimfeindlichkeit zu erarbeiten“, schreibt das BMI weiter.
Die AfD wollte unter anderem wissen, ob der Bundesregierung die Einbeziehung von Vertretern der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS) bekannt gewesen sei. Dazu heißt es in der Antwort des BMI: „Da es sich bei der Finanzierung der Koordinierungsstelle des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit (UEM) um eine Projektförderung (Zuwendungen nach § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)) handelte, bestand für den Zuwendungsempfänger keine Pflicht, das Bundesministerium des Innern und für Heimat vorab zu informieren.“
Nach Auskunft des UEM seien Angehörige der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS) zu erfolgten Angriffen auf Moscheegemeinden befragt worden. Die IGS sei jedoch nicht in die Erstellung des Berichts einbezogen gewesen, erklärt das BMI..