Linke fragt nach EU-Beschluss zu Asylsystem
Berlin: (hib/BAL) Der Beschluss der EU-Innenminister zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem vom 8. Juni ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/7911) der Fraktion Die Linke. Unter anderem soll die Bundesregierung erklären, wie sich Aussagen von Innenministerin Faeser und Außenministerin Baerbock begründen lassen, dass Schutzsuchende mit hohen Schutzquoten vom geplanten Grenzverfahren nicht betroffen seien.
Die Linke weist in der Anfrage darauf hin, dass die vereinbarten Grenzverfahren bedeuten, dass Schutzsuchende „über Monate hinweg in haftähnlichen Lagern an den EU-Außengrenzen festgehalten und einem Schnellverfahren unterzogen werden können“. Sie kritisiert: „Faire Asylprüfungen und eine menschenwürdige Unterbringung wird es unter diesen Bedingungen an den Außengrenzen nach Einschätzung von Fachleuten nicht geben.“
Der Bundesregierung stellt die Fraktion deshalb die Frage, ob das Bundesjustiz- oder eine anderes Bundesministerium juristisch habe prüfen lassen, inwiefern „die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen bei bis zu dreimonatigen Grenzverfahren, bei denen die Mitgliedstaaten “alle geeigneten Maßnahmen„ ergreifen müssen, “um die unerlaubte Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verhindern„ , einer (zulässigen/unzulässigen) Freiheitsentziehung nach EU-Recht gleichkommen“. Hierbei wird auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verwiesen.