Unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
Berlin: (hib/SCR) Die CDU/CSU-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage gesetzliche Regelungen zu unbekannten Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener (20/7792). Hintergrund ist laut Vorbemerkung ein vom Bundesrat beschlossener Gesetzentwurf zum Thema.
„Der Entwurf des Bundesrats sieht vor, Erben durch ein neu zu errichtendes Register den Zugriff auf Informationen über ihnen unbekannte Konten und Wertpapierdepots des Erblassers zu ermöglichen“, heißt es in der Vorbemerkung. Die Bundesregierung habe angekündigt, einen weitergehenden Ansatz zu verfolgen. Sie beabsichtige „die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können. Mit einer solchen Regelung sollen alle nachrichtenlosen Konten, nicht nur die von Verstorbenen, erfasst werden“, schreiben die Abgeordneten mit Verweis auf die Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf. Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem wissen, wann mit einem Gesetzentwurf zu rechnen ist.