03.08.2023 Klimaschutz und Energie — Antwort — hib 584/2023

Folgen des Heizungsgesetzes für Tourismuseinrichtungen

Berlin: (hib/MIS) Die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) macht keine Vorgaben für Investitionen, die über den Einbau einer neuen Heizung hinausgehen. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7909) auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/7739) zu „Auswirkungen der avisierten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes auf Tourismus- und Kureinrichtungen“ klar. Daher würden hierzu keine Kostenabschätzungen durchgeführt, heißt es in der Antwort. Der Investitionsbedarf für eine neue Heizungsanlage hänge von den sehr unterschiedlichen Gegebenheiten im Einzelfall ab und könne nicht pauschal angegeben werden.

Zur Frage nach finanzieller Unterstützung für Tourist-Informationsstellen erklärt die Regierung, spezifische Maßnahmen ausschließlich für die genannte Gruppe sehe der Gesetzentwurf nicht vor. Im Übrigen gelte: „Basis und Ausgangspunkt bilden die bewährten Förderstrukturen der bestehenden Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Die Koalitionsfraktionen haben mit dem Entwurf des Entschließungsantrags zum Gebäudeenergiegesetz auch Eckpunkte der Förderung für den Heizungstausch vorgelegt. „Sobald der Deutsche Bundestag über den Antrag nach der parlamentarischen Sommerpause entschieden hat, werden die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude auf dieser Grundlage überarbeitet und sollen in 2024 in Kraft treten“, heißt es weiter.

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