Unterschwellenvergabe war Grundlage für Deloitte-Auftrag
Berlin: (hib/EMU) Bei der Vergabe von Aufträgen an die Unternehmensberatung Deloitte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 30. Juni 2022 hat es sich nach Angaben der Bundesregierung um eine Unterschwellenvergabe nach § 50 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gehandelt. Diese fällt nicht unter das Vergaberecht des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, wie aus einer Antwort (20/7799) auf eine Kleine Anfrage (20/7298) der AfD-Fraktion hervorgeht. Die Ausschreibung zum Auftrag vom 10. Oktober 2022 habe im Offenen Verfahren stattgefunden, heißt es weiter.
Wie die Bundesregierung mitteilt, wurde mit dem Auftrag vom 30. Juni 2022 eine Rechtsberatung zu den Klimaschutzverträgen CCfD vergeben. Mit dem Auftrag vom 10. Oktober 2022, nach dem die AfD-Fraktion ebenso gefragt hatte, wurde eine „Evaluation der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit“ beauftragt.
Auf die Ausschreibung vom 30. Juni 2022 sind nach Angaben der Bundesregierung drei Angebote von großen Rechtsanwalts- und Wirtschaftsberatungsgesellschaften eingegangen, auf die Ausschreibung vom 10. Oktober 2022 sei neben dem Angebot von Deloitte ein weiteres Angebot eines großen Forschungsinstituts eingegangen. Das Honorar des Gesamtauftrags vom 30. Juni 2022 ist laut Bundesregierung auf 740.000 Euro (netto) begrenzt; die Höhe der Stundensätze ergebe sich aus dem Angebot des Auftragnehmers.