Einnahmen aus Lkw-Maut gehen künftig auch an die Schiene
Berlin: (hib/HAU) Die Einnahmen aus der Lkw-Maut werden künftig zweckgebunden zur Hälfte für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen „und im Übrigen für Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität und dabei ganz überwiegend für Maßnahmen aus dem Bereich Bundesschienenwege“ verwendet. Die konkrete Verteilung der Mehreinnahmen sei Gegenstand des laufenden Haushaltsverfahrens, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/7525) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/7285).
Was den erfragten Aufbau von Tank- und Ladeinfrastruktur angeht, so wird dieser laut Bundesregierung „über verschiedene Maßnahmen adressiert“, die im Kapitel 4 des Masterplans Ladeinfrastruktur II ausführlich beschrieben seien. Für den Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur werde ein initiales Ladenetz ausgeschrieben. Für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur, beispielsweise an Betriebshöfen, Depots und Logistikhubs, würden Fördermaßnahmen für Unternehmen entwickelt.
Der Aufbau von öffentlicher Wasserstofftankinfrastruktur werde im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) II vorangetrieben, heißt es in der Antwort. Ein Förderaufruf für „Öffentliche Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr“ entlang von TEN-V Korridoren sowie in städtischen Knoten und damit teilweise auch in Depots, Betriebshöfen und Hubs habe am 10. Mai 2023 geendet. Weitere Aufrufe seien geplant. Hierbei würden auch bestehende Wasserstoff-Tankstellen für Pkw (700 bar) für Nutzfahrzeuge und Busse (350 bar) umgerüstet. Aus hierüber geförderten Vorhaben ergebe sich die Errichtung beziehungsweise Aufrüstung von bis zu 70 Wasserstoff-Tankstellen für leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Insgesamt sollen den Angaben zufolge mehr als 100 Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge entstehen. Des Weiteren bestehe die Möglichkeit einer Förderung betriebsnotwendiger Tank- und Ladeinfrastruktur an Betriebshöfen im Zusammenhang mit der Nutzfahrzeugbeschaffung auf Grundlage der Förderrichtlinie für Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI), heißt es in der Antwort.
Auf Grundlage dieser Förderrichtlinie seien Zuwendungsbescheide für insgesamt mehr als 8.820 Nutzfahrzeuge mit klimafreundlichen Antrieben ausgestellt worden, teilt die Bundesregierung mit. Bei 8.214 (93 Prozent) der Fahrzeuge handle es sich um Nutzfahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb. Bei 2.731 (36 Prozent) der geförderten Fahrzeuge mit alternativen Antrieben handelt es sich um schwere Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse N 3 (mehr als 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht). Die geförderten Fahrzeugmodelle zeigten bereits jetzt ein breites Marktangebot: Es würden N3-Nutzfahrzeuge von insgesamt 37 Fahrzeugherstellern und Umrüstungsunternehmen bewilligt. „Medienberichten kann entnommen werden, dass am Markt angebotene schwere Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben den Entwicklungsstand der Serienreife zum Teil erreicht haben“, schreibt die Bundesregierung. Diverse Hersteller produzierten bereits in Kleinserienfertigung oder hätten dies für das Jahr 2024 angekündigt, heißt es zur Beantwortung der Frage, welche serienreifen Alternativen zum Diesel-Lkw zur geplanten Einführung der CO2-Komponente bei der Lkw-Maut zum 1. Dezember 2023 für Transportunternehmen im Fernverkehr zur Verfügung stünden.