Regierung zu Klimaschutzverträgen
Berlin: (hib/MIS) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz plant, in den Jahren 2023 bis 2025 Gebotsverfahren zur Vergabe von Klimaschutzverträgen durchzuführen. Mit den Gewinnern des Gebotsverfahrens sollen anschließend Klimaschutzverträge mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen werden, die Vertragslaufzeit soll mit dem operativen Start eines geförderten Vorhabens beginnen. Das geht aus der Antwort (20/7527) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (20/7297) der Unionsfraktion hervor.
Des Weiteren erklärt die Regierung, es seien circa fünf Gebotsverfahren geplant: Das erste solle nach Möglichkeit noch im Jahr 2023 und jeweils zwei weitere sollen in den Jahren 2024 und 2025 durchgeführt werden. Die Bundesregierung befinde sich in konstruktiven Gesprächen mit der Kommission der Europäischen Union (EU) und setze sich für einen zügigen Abschluss des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens und für einen Abschluss der ersten Klimaschutzverträge möglichst noch 2023 ein. Die Verfahrenshoheit liege allerdings bei der Europäischen Kommission. Solange diese nicht die beihilferechtliche Genehmigung erteilt habe, dürfe die Bundesregierung keine Klimaschutzverträge abschließen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Beihilfen handelt.