Union: Unklarheiten im AI Act beseitigen
Berlin: (hib/LBR) Die Unionsfraktion fordert in einem Antrag (20/7583), Unklarheiten zum Verhältnis einzelner Anforderungen des AI-Acts zu anderen EU-Rechtsvorschriften im Sinne des Vorschlags des europäischen Parlaments zu bereinigen. Damit solle Rechtsunsicherheiten für die Entwickler von Künstlicher Intelligenz (KI) vorgebeugt werden, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag, der am Freitagmittag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Dazu gehörten einheitliche Begrifflichkeiten in den Gesetzen. Auch soll nach dem Willen der Fraktion die Definition von KI noch enger gefasst werde, sodass der Kern der KI-Definition beim Maschinellen Lernen liege.
Weiter fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der AI-Act in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt und durchgesetzt wird. Deutschland dürfe nicht „durch eine zu restriktive Auslegung oder Zersplitterung der Aufsichtsstruktur in eine wettbewerbsmindernde Position geraten“ wie sie teilweise im Bereich des Datenschutzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beobachten gewesen sei, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag.
Die Dokumentationspflichten für Foundation Models sollen dem Antrag zufolge analog zur Systematik des Digital Services Act (DSA) nur für sehr große Entwickler gelten. Es müsse sichergestellt werden, dass „jederzeit eine Anpassung an die aktuellen technologischen Entwicklungen“ möglich sei, wozu auch eine zeitnahe Evaluierung der Verordnung gehöre, heißt es im Antrag weiter.