03.07.2023 Petitionen — Ausschuss — hib 509/2023

Aktuell kein Fahrplan zur Dynamisierung des Elterngeldes

Berlin: (hib/HAU) Zu der im Koalitionsvertrag geplanten Dynamisierung des Elterngeldes gibt es aktuell keinen Fahrplan. Das Vorhaben stehe unter dem Haushaltsvorbehalt, die Gespräche innerhalb der Bundesregierung dauerten an, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen), am Montag während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses.

Grundlage der Sitzung war die in einer öffentlichen Petition erhobene Forderung nach einer Erhöhung des Elterngeldes (ID 148779). „Elternzeit und Elterngeldbezug dürfen kein Einfallstor in Familienarmut und Wohlstandverlust sein“, warnt die Petentin Daniela Weckmann in ihrer Eingabe, die 66.302-mal mitgezeichnet wurde. Seit der Einführung im Jahr 2007 seien die Elterngeldsätze nicht erhöht worden, wodurch sie aufgrund des Kaufkraftverlustes heute deutlich weniger wert seien. Die seit 16 Jahren nicht erfolgte Elterngeldanpassung komme aufgrund der Inflation einer Kürzung der Leistung gleich, insbesondere am unteren und oberen Ende des Elterngeldes, jedoch auch bei mittleren Einkommen, da diese seltener von den höheren Lohnersatzraten profitierten, heißt es in der Petition.

Vor den Abgeordneten sprach Weckmann von einem „strukturellen Problem, das dringend eine politische Antwort braucht“. Benötigt werde die Erhöhung des Mindestsatzes von 300 Euro „auf einen armutsfesten Satz“, die Erhöhung der 1.000-Euro Geringverdienergrenze, eine grundsätzliche Anhebung der Lohnersatzraten und die Erhöhung des Höchstsatzes von 1.800 Euro um 35 Prozent. „Zukünftig braucht es auch einen regelmäßigen Inflationsausgleich“, fügte sie hinzu.

Familien-Staatssekretärin Deligöz machte darauf aufmerksam, dass es sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung handle und nicht um eine existenzsichernde Leistung. „Es ist eine Lohnersatzleistung für zwölf plus zwei Monate“, so Deligöz. Ziel seiner Einführung sei es gewesen, die Erwerbstätigkeit zu fördern. Diesem Ziel komme es auch nach. Der Anteil der Mütter mit Kindern zwischen zwei und drei Jahren liege bei 43 Prozent.

Die existenzsichernden Leistungen hingegen, so Deligöz, fänden sich im Bürgergeld, Kindergeld und in Kinderfreibeträgen. „Diese familienpolitischen Leistungen, die wir in der Kindergrundsicherung zu einer armutsfesten Leistung ausbauen wollen, sind die Grundlage der Existenzsicherung, die beim Elterngeld nicht eingerechnet wird“, sagte sie. „Wir arbeiten sehr eng daran, die Kindergrundsicherung umzusetzen, um die Familien massiv zu entlasten - gerade in den unteren und mittleren Einkommensgruppen.“

Auf den nach wie vor geringen Anteil von Vätern, die Elternzeit nehmen, verwies die die Petentin begleitende Rechtsanwältin Sandra Runge. 3,6 Monate würden Väter Elternzeit nehmen; Mütter 14,6 Monate. „Das ist seit Jahren eingefroren und da passiert auch nichts“, sagte sie. Daher müsse auch der Höchstsatz angepasst werden, weil aktuell bei den Vätern 33 Prozent den Höchstsatz beziehen würden. Bei den Müttern liege der Anteil bei 13,1 Prozent. Für knapp die Hälfte der Väter seien es finanzielle Gründe, nicht in Elternzeit zu gehen, sagte Runge.

Die Staatssekretärin wies wiederum auf den gestiegenen Anteil von Vätern in Elternzeit hin. Habe dieser 2007 bei drei Prozent gelegen, liege er in diesem Jahr bei 43,7 Prozent. Die unterschiedliche Länge bei der Inanspruchnahme sei auch durch Löhne und Gehälter begründet. „Frauen verdienen bedauerlicherweise weniger als Männer. Das bildet sich auch im Elterngeld ab“, sagte Deligöz.

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