29.06.2023 Digitales — Antwort — hib 502/2023

Kein organisatorischer Anpassungsbedarf in Digitalpolitik

Berlin: (hib/LBR) Aus Sicht der Bundesregierung besteht derzeit kein organisatorischer Anpassungsbedarf in Bezug auf Zuständigkeiten im Bereich Digitalisierung und Digitalpolitik. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7421) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6975). In dieser hatten sich die Abgeordneten unter anderem danach erkundigt, warum kein eigenständiges Digitalministerium geschaffen wurde. Außerdem wollten sie erfahren, wie viele Mitarbeiter und Dienstposten sich in Organisationseinheiten und Gremien der einzelnen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden mit Digitalpolitik beschäftigen.

Weiter heißt es in der Antwort, dass die Digitalstrategie unter der Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ein „gemeinsames Dach für die digitalpolitischen Schwerpunkte und Ziele der Ministerien“ bilde. Dem BMDV sei per Organisationserlass des Bundeskanzlers die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für Telekommunikation und die nationale, europäische und internationale Digitalpolitik sowie die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes für operative Vorhaben der Digitalpolitik übertragen worden, schreibt die Bundesregierung weiter.

Marginalspalte