Kennzeichnungspflicht bei Einsatz von KI-Systemen gefordert
Berlin: (hib/LBR) Die Linksfraktion fordert in einem Antrag (20/7419), dass sich die Bundesregierung im Trilog-Verfahren zum Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) dafür einsetzt, dass Hochrisiko-Systeme von einer Aufsichtsbehörde vor Inverkehrbringung auf Konformität mit der Verordnung geprüft werden. Dafür solle die Regierung mindestens eine nationale Aufsichtsbehörde benennen und diese mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausstatten, sodass sie dieser Aufgabe nachkommen könne, schreibt die Fraktion.
Weiter möchten die Abgeordneten erreichen, dass Foundation Modelle und Mehrzweck-KI-Systeme Hochrisiko-Systemen gleichgestellt werden. Außerdem solle es „keine Unterschiede in der Risikobewertung der verschiedenen Anwendungen innerhalb der Kategorie Hochrisiko“ geben.
Weiter gefordert wird eine Kennzeichnungspflicht beim Einsatz und der Nutzung von KI-Systemen für die Generierung von Inhalten, „die öffentlich zugänglich gemacht werden oder nicht rein privater Natur“ sind. Zudem sollten alle im Geschäftsbereich der Bundesregierung befindlichen KI-Systeme „zeitnah nach einem standardisierten Risikoklassenmodell durch dafür speziell qualifizierte Personen“ bewertet und in einem öffentlich zugänglichen KI-Register erfasst werden, schreibt die Fraktion.