Steuerliche Wirkung des Abrechnungszeitraums bei Gaskunden
Berlin: (hib/BAL) In ihrer Antwort (20/7305) auf eine Kleine Anfrage (20/7108) der Fraktion der CDU/CSU zu unterschiedlichen Entlastungswirkungen der Umsatzsteuersenkung auf Gaslieferungen erklärt die Bundesregierung, dass das Zeitscheibenmodell als Abrechnungsmethode der Gas- und Wärmeversorger eine Verwaltungsvereinfachung sei. Inwiefern zivilrechtliche Regelungen eine bestimmte Abrechnungsmethode indizierten, obliege Verbrauchern und Unternehmen zu prüfen.
Die Unionsfraktion hatte in der Vorbemerkung ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass das Bundesfinanzministerium mit seinem Schreiben vom 25. Oktober 2022 Spielräume bei der Art des Abrechnungszeitraums geschaffen habe. Für den Endverbraucher sei der Zeitraum der Umsatzsteuerermäßigung daher abhängig von dem Abrechnungsmodell, das der Gasanbieter wähle.