26.06.2023 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 491/2023

Personalentwicklung im Bundesbauministerium

Berlin: (hib/NKI) Nachdem das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit Organisationserlass des Bundeskanzlers zum 8. Dezember 2021 gegründet worden ist, sei eine Person, die für ihre Tätigkeit beim SPD-Parteivorstand von ihrer Stammbehörde beurlaubt war, in das BMWSB abgeordnet worden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/7275) auf eine Kleine Anfrage (20/7085) der CDU/CSU-Fraktion.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages habe am 15. Dezember 2021 insgesamt 94 Stellen für den Aufbau eines Leitungsstabes und einer Zentralabteilung für das BMWSB genehmigt. Der Personalaufbau des BMWSB habe sich jedoch im Wesentlichen durch Stellenumsetzung und daraus folgend aus der Versetzung von Mitarbeitern des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI, vormals Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) vollzogen.

Mit Wirkung vom 2. August 2022 seien nach der Bundeshaushaltsordnung 326 Planstellen/ Stellen in das BMWSB umgesetzt worden. Gleichzeitig habe man 296 Beschäftigte, inklusive der Beschäftigten, die ohne Dienstbezüge beurlaubt oder zu einer Stelle außerhalb der Bundesverwaltung abgeordnet seien, vom BMI an das BMWSB versetzt. Daneben seien 128 von den derzeit im BMWSB tätigen Mitarbeitern durch Versetzung aus anderen Bundes- und Landesbehörden oder durch Einstellung von anderen Arbeitgebern in das BMWSB übernommen worden.

Im Zuge der Einstellung, Abordnung und/oder Versetzung würden standardisiert nur Daten erhoben und gespeichert, die für den Zugang zum öffentlichen Dienst erforderlich seien. Die Besetzung von Dienstposten erfolge in der Regel durch Stellenausschreibungen im Rahmen der Bestenauslese.

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