21.06.2023 Finanzen — Antwort — hib 477/2023

Regierung verteidigt Nicht-Öffentlichkeit bei FIU-Angaben

Berlin: (hib/BAL) In ihrer Antwort (20/7258) auf eine Kleine Anfrage (20/7046) der CDU/CSU-Fraktion weist die Bundesregierung den Vorwurf mangelnder Transparenz bei der Aufklärung der Bearbeitungsrückstände der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) zurück. Den Fragestellern wirft sie ein „offensichtlich unzutreffendes Verständnis der aufsichtsrechtlichen Befugnisse des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gegenüber der FIU“ vor.

Die Bundesregierung erklärt, dass das BMF bei den thematisierten Bearbeitungsrückständen der FIU und der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen lediglich im Rahmen der Rechtsaufsicht eingreifen könne, „also nur auf die Einhaltung der rechtlichen Grenzen hinwirken“ könne. Die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns könne nicht geprüft werden.

In ihrer Vorbemerkung schreibt die Bundesregierung ferner, „dass sich der parlamentarische Informationsanspruch nicht auf Gegenstände erstreckt, die einer Aktenvorlage oder einer Herausgabe sonstiger Dokumente gleichkommen“.

Die Unionsfraktion hatte in der Kleinen Anfrage unter anderem Auskunft über die Gründe verlangt, Antworten auf Fragen zu den Bearbeitungsrückständen der FIU nicht öffentlich zu geben, sondern nur in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen oder gar gänzlich zu verweigern. Hierzu verweist die Bundesregierung nun auf bereits gegebene Antworten.

Die Antwort der Bundesregierung beinhaltet Daten über Verdachtsmeldungen im Bereich Geldwäsche. Demnach ist die Zahl von 144.005 im Jahr 2020 auf 337.186 im Jahr 2022 gestiegen. Von 289.823 nicht endbearbeiteten und als risikorelevant klassifizierten oder mit unklarem (End-)Status identifizierten Verdachtsmeldungen wurden den Angaben zufolge 27.091 an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet (Stichtag 31. Mai 2023). Dabei handelte es sich in 10.200 Fällen in Vorkommnisse mit Bezug zu Geldwäsche und 16.891 mit Bezug zu einer sonstigen Straftat. Bezug zur Terrorismusfinanzierung hatte keiner der Fälle.

Nicht öffentlich beantwortet die Bundesregierung die Frage, wie viele der 289.823 Fälle an die Geheimdienste, also das Bundesamt für Verfassungsschutz oder den Bundesnachrichtendienst, übermittelt wurden. Sie begründet das unter anderem damit, dass „ein Bekanntwerden der Arbeitsweise der FIU, deren Analysetätigkeit einer Strafverfolgung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unmittelbar vorgelagert ist, für entsprechende Ermittlungserfolge und somit die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland mindestens nachteilig“ wäre.

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