Verpackungen bei Kreislaufwirtschaftsstrategie einbeziehen
Berlin: (hib/HAU) Bei der Erstellung einer „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“ sollte aus Sicht des Petitionsausschusses auch das Thema Verpackung einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund verabschiedete der Ausschuss bei seiner Sitzung am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung, Versandunternehmen, wie beispielsweise Amazon, zur Nutzung eines Systems wiederverwendbarer Versandboxen bei den üblichen Standardgrößen zu verpflichten, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „als Material“ zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
In der öffentlichen Petition (ID 138196) wird vorgeschlagen, einen bundesweiten Pool an geeigneten Behältnissen einzurichten, aus dem sich die Versender bedienen müssen, und in den die Verpackungen bei Gelegenheit zurückgehen. Ziele dieses Systems seien die Reduktion des aktuell sehr hohen Kartonagenabfalls und eine Entlastung der überlasteten Altpapierentsorgung, schreibt der Petent.
Abfallvermeidung und Umweltschutz stellen auch für den Petitionsausschuss sehr wichtige Anliegen dar, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Es wird darauf verwiesen, dass im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart sei, „dass die Abfallvermeidung durch gesetzliche Ziele und ökologisch vorteilhafte Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sowie Branchenvereinbarungen gestärkt werden soll“. Das BMWK habe daher in seiner Stellungnahme zur Petition mitgeteilt, dass es grundsätzlich das Anliegen der Petition unterstützt.
Gleichwohl gibt es aus Sicht des Ministeriums eine Reihe offener Fragen und rechtliche Hürden, die es in diesem Zusammenhang zu klären gelte. So seien Mehrwegsysteme immer dann ökologisch vorteilhaft, wenn beispielsweise eine entsprechende Logistik mit kurzen Wegen, eine weitgehende Standardisierung und eine einfache Rücknahmelogistik vorhanden sind. Für eine rechtlich verpflichtende Einführung von Mehrwegboxen im Versandhandel mit der Einrichtung eines bundesweiten Versandboxen-Pools, aus dem sich die Versender bedienen müssen, müsse also überprüft werden, inwiefern dadurch in verfassungsrechtlich garantierte Rechte, wie die freie Berufsausübung gemäß Artikel 12 Grundgesetz (GG) und das Eigentumsrecht gemäß Artikel 14 GG, eingegriffen würde. „Eine Einschränkung dieser Rechte bedürfte einer besonderen Rechtfertigung und müsste verhältnismäßig sein“, heißt es in der Beschlussempfehlung.
Weiterhin sei zu prüfen, ob eine Mehrwegpflicht grundsätzlich für alle Versandhändler gelten könnte oder ob für begründete Fälle Ausnahmen vorzusehen wären. Solche Ausnahmen müssten dann vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes des Artikels 3 GG sehr gut begründet sein.
Der Petitionsausschuss macht zugleich darauf aufmerksam, dass die Einführung von Mehrwegsystemen und die Identifizierung bestehender Hürden und Hemmnisse unter anderem auch Gegenstand der - ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten - Erstellung einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie im Jahr 2023 sein werde. Hier werde sich das BMWK dafür einsetzen, die Koalitionsvereinbarung „rechtssicher und praktikabel umzusetzen“, heißt es in der Vorlage.
Ungeachtet der Frage der tatsächlichen Realisierbarkeit des konkret vom Petenten vorgeschlagenen Systems wiederverwendbarer Versandboxen spricht sich der Ausschuss mehrheitlich für die Materialüberweisung der Petition aus, „damit sie im Rahmen der Erstellung einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie einbezogen wird“.