Besetzung des Amts der Bundesbeauftragten für Tierschutz
Berlin: (hib/NKI) Die Besetzung der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erfolgte entsprechend dem bei Beauftragten der Bundesregierung in diesen Fällen üblichen Verfahren. Die Auswahl habe sich an dem für die Ausübung des Amtes erforderlichen fachlichen und persönlichen Anforderungsprofil orientiert. Das geht aus der Antwort (20/7023) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6881) der AfD-Fraktion hervor.
Ariane Désirée Kari hat ihr Amt am 12. Juni 2023 angetreten und werde es befristet für die Dauer der Legislaturperiode besetzen. Dies sei eine bei Beauftragten der Bundesregierung übliche Praxis. Auch vor diesem Hintergrund erfolge für die Dauer der Wahrnehmung des Amts keine Übernahme in ein Beamtenverhältnis beim Bund, sondern eine befristete Einstellung als außertariflich Beschäftigte, so die Antwort.
Aufgrund ihres Werdegangs sei Ariane Désirée Kari „für die Aufgaben der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz in besonderem Maße geeignet“, schreibt die Bundesregierung. Sie verfüge nicht nur über eine außergewöhnlich hohe fachliche Kompetenz im Tierschutzbereich, sondern auch über umfangreiche berufliche Erfahrungen als Veterinärmedizinerin. Insbesondere aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten am Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sei sie mit den Strukturen und Arbeitsweisen der zuständigen Behörden und der Beauftragten in den Ländern, aber auch mit den im Tierschutzbereich relevanten Einrichtungen und Stakeholdern „insgesamt bestens vertraut“, so die Bundesregierung in ihrer Antwort.