CDU/CSU nennt EU-Asylkompromiss „nicht ausreichend“
Berlin: (hib/STO) Die CDU/CSU-Fraktion dringt auf weitere Schritte zur Reduzierung irregulärer Migration in die EU und nach Deutschland. In einem Antrag (20/7191), über den der Bundestag am Donnerstagvormittag erstmals debattiert, wertet die Fraktion den Beschluss der EU-Innenminister zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vom 8. Juni 2023 als „insgesamt nicht ausreichend“.
Zwar sei die Einigung auf ein verpflichtendes Grenzverfahren an der EU-Außengrenze ein „Schritt in die richtige Richtung“, heißt es in der Vorlage weiter.Dabei sei richtigerweise vereinbart worden, dass der Situation von Asylbewerbern mit besonderen Aufnahmebedürfnissen wie beispielsweise Familien mit minderjährigen Kindern vor Ort angemessen Rechnung getragen werden soll. Es sei aber kritisch, wenn Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und die Grünen „das Grenzverfahren jetzt in den weiteren Verhandlungen zusätzlich aufweichen“ wollten. Die Bundesregierung müsse daher auch in der weiteren Trilog-Verhandlung zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission zum GEAS dafür sorgen, „dass die irreguläre Migration spürbar reduziert wird und die Lasten in Europa besser verteilt werden“.
Dazu soll die Bundesregierung sich dem Antrag zufolge bei den Trilog-Verhandlungen für ein Ergebnis einsetzen, „das sowohl dem Prinzip Humanität als auch den Prinzipien Steuerung, Ordnung und Begrenzung gerecht wird“. Dabei soll sie nach dem Willen der Fraktion unter anderem durchsetzen, dass die Registrierung aller Asylbewerber inklusive Sicherheitsüberprüfung und Identitätsfeststellung verpflichtend an der EU-Außengrenze durchgeführt werden muss. Auch müsse das Asyl- und Rückkehr-Grenzverfahren „mindestens für Asylsuchende mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von unter 20 Prozent verpflichtend durchgeführt werden“. Offensichtlich nicht Schutzberechtigte sollen laut Vorlage direkt von der Außengrenze in ihre Herkunftsländer zurückgeführt und Ausnahmen vom Grenzverfahren „auf das aus grund- und menschenrechtlicher Sicht erforderliche Maß beschränkt werden“;
Weiter will die Fraktion mit dem neuen GEAS ein „faires Zuständigkeitsregime“ etabliert sehen, das sich an der Bevölkerungsgröße und der Wirtschaftskraft der Mitgliedstaaten orientiert „und die Belastung durch bereits in der Vergangenheit geleistete Aufnahmen reduzierend berücksichtigt“. Die Bundesregierung soll sich dem Antrag zufolge im Trilog zugleich dafür einsetzen, dass bei der Verteilung von Asylbewerbern „wie bisher nur enge Familienbeziehungen eine Rolle spielen dürfen, weil gerade Deutschland durch die vielen Ankerpersonen, die schon im Land sind, sonst zusätzlich belastet würde“.
Daneben fordern die Abgeordneten wirksame Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Sekundärmigration und plädieren dabei auch für eine entsprechende Harmonisierung der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber und Schutzberechtigte in der Europäischen Union. Darüber hinaus fordern sie die Bundesregierung unter anderem auf, auf eine weitere Stärkung des EU-Außengrenzschutzes hinzuwirken. Bis zu einer spürbaren Reduzierung der irregulären Migration müsse die Bundesregierung „Schutzvorkehrungen treffen, um unsere Kommunen rasch zu entlasten“. Insbesondere sollen dabei laut Vorlage die Binnengrenzen besser geschützt werden, „wenn der Schutz der Außengrenzen der EU bis auf weiteres nicht hinreichend möglich ist“.