13.06.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 429/2023

Verstärkung der Zentralkommission für Biologische Sicherheit

Berlin: (hib/NKI) In die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) sind am 31. Mai 2023 im Einvernehmen mit den beteiligenden Ressorts und der Bundesländer neunzehn Personen durch den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft als Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder neu oder wieder in die ZKBS berufen worden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7127) auf eine Kleine Anfrage (20/6777) der CDU/CSU-Fraktion mit. Es handele sich um sieben Neu- und zwölf Wiederberufungen. „Lediglich die Stellvertretung für den Bereich Umweltschutz musste vorläufig unbesetzt bleiben, da kein Vorschlag vorlag“, schreibt die Bundesregierung in der Antwort.

Die Besetzung der ZKBS sei in Paragraf 4 des Gesetzes zur Regelung der Gentechnik geregelt und in Paragraf 2 der Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit weiter ausgeführt. Die Mitglieder der ZKBS würden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Bildung und Forschung, für Wirtschaft und Energie, für Arbeit und Soziales, für Gesundheit sowie für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und im Benehmen mit den Landesregierungen für die Dauer von drei Jahren berufen. Eine Wiederberufung sei zulässig.

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