Union fordert flexibles und modernes Arbeitszeitrecht
Berlin: (hib/DES) Ein neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung muss flexible Modelle zur Arbeitszeiterfassung enthalten und Vertrauensarbeitszeit zulassen. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (20/6909). Außerdem solle es dem Arbeitgeber obliegen, wie dieser die Arbeitszeit erfasse - ob beispielsweise in elektronischer Form oder anderweitig.
Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019 müssen EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten, die geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Sowohl das Urteil des EuGHs als auch ein daran anschließender Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes würden dem Gesetzgeber Spielräume bei der Ausgestaltung eines entsprechenden Arbeitszeiterfassungsgesetzes einräumen. Die Union kritisiert daher in ihrem Antrag, dass ein im April 2023 bekannt gewordener Entwurf zur Arbeitszeiterfassung aus dem Bundesarbeitsministerium „ausgesprochen unausgewogen sei“, das Ende für die selbstbestimmte Vertrauensarbeitszeit bedeuten und „sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgeber mit überflüssiger Bürokratie gängeln“ würde.
Das Bundestagsplenum wird sich am Freitagvormittag mit dem Antrag befassen.