Abschlussbericht mit Empfehlungen und Sondervoten vorgelegt
Berlin: (hib/VOM) Die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat am Freitagmittag ihren Abschlussbericht (20/6400) an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben. Die Kommission, die sich aus 13 Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen von den Fraktionen benannten Sachverständigen zusammensetzte, war am 16. März 2022 vom Bundestag mit dem Auftrag eingesetzt worden, unter anderem Vorschläge für eine Verkleinerung des Bundestages, für eine gleichberechtigte Repräsentanz von Männern und Frauen im Bundestag und für die Modernisierung der Parlamentsarbeit zu entwickeln (20/1023). Bereits Ende August 2022 hatte die Kommission ihren Zwischenbericht (20/3250) mit abschließenden Empfehlungen zur Verkleinerung des Bundestages vorgelegt. Die auf den damaligen Empfehlungen der Kommission basierende Änderung des Bundeswahlgesetzes (20/5370, 20/6015) hat der Bundestag bereits am 17. März 2023 verabschiedet.
Nach 16 Sitzungen unter Leitung der paritätischen Vorsitzenden Johannes Fechner (SPD) und Nina Warken (CDU) präsentiert die Kommission in ihrem 91-seitigen Abschlussbericht weitere Empfehlungen. Sondervoten zum Gesamtbericht haben die drei Unionsabgeordneten Ansgar Heveling, Alexander Hoffmann und Nina Warken sowie die Abgeordneten Albrecht Glaser (AfD) und Susanne Hennig-Wellsow (Die Linke) formuliert.
Mehrheitlich empfiehlt die Kommission, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Dagegen und damit gegen eine erforderliche Änderung des Grundgesetzartikels 38 sprechen sich die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion sowie die von ihr benannten Sachverständigen aus. Die AfD empfiehlt, das Thema ohne Vorfestlegung zu diskutieren, am Wahlalter mit 18 Jahren aber tendenziell festzuhalten.
Die Kommission stellt mehrheitlich fest, dass der Frauenanteil im Bundestag erhöht werden sollte. Uneinig war sie sich im Hinblick auf den konkreten Handlungsbedarf. SPD und Bündnis 90/Die Grünen halten ein Paritätsgesetz für verfassungsrechtlich geboten und zwingend notwendig, die FDP lehnt Regelungen im Wahlrecht, die eine Besetzung des Bundestages mit Personen eines bestimmten Geschlechts zu einem bestimmten Prozentsatz bewirken, ab und hält sie für verfassungswidrig. Die CDU/CSU schlägt vor, ein Maßnahmenpaket unterhalb der Schwelle einer verbindlichen (starren) Quotenregelung zu ergreifen, um den Anteil von Frauen im Bundestag zu erhöhen. Die Linke will Parität erreichen, indem ein Paritätsgesetz zur Chancengleichheit bei der Kandidatur eingeführt wird. Aus Sicht der AfD würde eine Quotierung von Mandaten oder Kandidaturen, die an das biologische Geschlecht anknüpfen, gegen das wahlrechtliche Gleichheitsprinzip verstoßen.
Ferner empfiehlt die Kommission mehrheitlich, die Dauer der Legislaturperiode auf fünf Jahre zu verlängern und Mandats- und Amtszeiten nicht zu begrenzen. In beiden Fällen spricht sich lediglich die AfD-Fraktion dagegen aus. Sie tritt für eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers ein. Die Kommission rät zudem, Wahltermine nicht zu bündeln und weiter über Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz von Wahlen und der Attraktivität des Wahltages zu beraten. Wahlen sollten weiterhin an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden. Mehrheitlich wird empfohlen, bei der Weiterentwicklung des Wahlrechts auf eine praktikable Durchführung von Briefwahlen zu achten. Die AfD empfiehlt, die Öffentlichkeit auf die verfassungsrechtliche Problematik stark steigender Briefwahlzahlen aufmerksam zu machen.
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, zu beraten, wie die Möglichkeit von im Ausland lebenden Deutschen, an Wahlen teilzunehmen, erleichtert werden kann und dafür zu sorgen, dass Statistiken zur Wahl von Auslandsdeutschen regelmäßig erhoben und veröffentlicht werden. Mehrheitlich spricht sie sich dafür aus, weiterhin über möglichen Änderungsbedarf bei den Regelungen der Wahlprüfung zu beraten. Die AfD schlägt vor, in der ersten Stufe ein aus Berufsrichtern bestehendes Wahlprüfungsgericht einzuführen. In der zweiten Stufe könne das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Ebenfalls mehrheitlich rät die Kommission, zu beraten, ob ein Verbot der Veröffentlichung von Wählerbefragungen vor Ablauf der Wahlzeit erforderlich ist.
Die bisherige Verfahrensweise der Wahlkreiskommission will die Kommission nicht wesentlich ändern. Zu überlegen sei aber, die Wahlkreiskommission zu verpflichten, die angewandten Parameter in ihrem Bericht eingehender als bisher zu erläutern. Die Empfehlungen der Venedig-Kommission beim Europarat zur Wahlkreisgröße sollten beachtet werden, lautet die mehrheitliche Empfehlung. Die AfD plädiert dafür, die Toleranzgrenzen bei Wahlkreiseinteilungen zu senken.
Ebenfalls mehrheitlich tritt die Kommission für die Einführung elektronischer Abstimmungen ein, soweit dies die Arbeit des Parlamentes nicht beeinträchtigt, die Natur des Bundestages als Arbeitsparlament nicht untergräbt und bessere Arbeitsabläufe mit sich bringt. Die Abstimmung sollte weiterhin ausschließlich im Plenarsaal stattfinden und Abstimmungen sollten nicht in Abstimmungsblöcken gebündelt werden. Die AfD will digitale Stimmgeräte im Bundestag nutzen, die Debattendauer erhöhen, Volksabstimmungen einführen, Gesetzgebungsverfahren entschleunigen und die Rolle des Parlaments bei der europäischen Normsetzung verbessern.