Änderung der Ersatzbaustoffverordnung angenommen
Berlin: (hib/SAS) Die von der Bundesregierung geplante Änderung der Ersatzbaustoffverordnung hat den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz passiert. Eine entsprechende Verordnung (20/6310), mit der auch die Geltungsdauer der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung um ein Jahr bis April 2025 verlängert werden soll, wurde mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Dagegen votierten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke. Die Zustimmung des Bundestages ist aufgrund Paragraf 67 des Kreislauftwirtschaftsgesetzes erforderlich.
Insbesondere die Union hatte zuvor die geplanten Änderungen an der Ersatzbaustoffverordnung, die als Teil der sogenannten Mantelverordnung am 1. August 2023 in Kraft treten soll, als teilweise unzureichend und nicht nachvollziehbar kritisiert. In einem Änderungsantrag, der im Ausschuss keine Mehrheit fand, moniert die Fraktion etwa das Fehlen einer Regelung zum „Ende der Abfalleigenschaft“. Es mangele so an einer klaren Abgrenzung zwischen Ersatzbaustoffen - wie etwa Recyclingbaustoffen und Baggergut -, deren Qualität eine weitere Verwendung als Baustoffe zulasse und denen, die ihr Abfallende erreicht hätten, sagte ein Vertreter der Unionsfraktion. Auch dass die Änderungen zu einem Ausschluss der Nutzung von Recycling-Baustoffe auf kiesigem Untergrund wie beispielsweise im Straßenbau führen könnten, sah die Fraktion kritisch.
Ein Argument, dem sich Die Linke anschloss und gleichzeitig Zweifel an der Unabhängigkeit der vorgesehenen Güteüberwachungsgemeinschaft äußerte. Diese werde von den Betreibern der Aufbereitungsanlagen finanziert, es bestehe somit eine finanzielle Abhängigkeit, gab eine Vertreterin der Linksfraktion zu bedenken.
Die AfD-Fraktion monierte ebenfalls fehlende Kriterien für ein Abfallende von Ersatzbaustoffen und zeigte sich insgesamt enttäuscht über die neu in Kraft tretende Mantelverordnung. Die Mängelliste sei lang und zentrale Ziele blieben unerreicht, sagte ein AfD-Abgeordneter. Sie schaffe weder bundeseinheitliche Lösungen noch eine praktische Handhabung.
Dem widersprach die FDP: Die Mantelverordnung sei zwar ein Kompromiss, räumte eine Vertreterin der Fraktion ein, doch nach 15 Jahren langwieriger Verhandlungen komme man damit sehr wohl zu einer Vereinheitlichung von Vorschriften. Dass es offene Punkte gebe, sei bekannt - daher habe man sich aber auch schon frühzeitig auf eine Evaluierung der Verordnung verständigt.
SPD und die Grünen betonten die Bedeutung der neuen Ersatzbaustoffverordnung: Erstmalig gebe es ein bundesweit einheitliches Regelwerk zur Verwertung mineralischer Abfälle. Das sei ein erster, wichtiger Schritt, um Markt und Akzeptanz von Recyclingbaustoffen zu verbessern. Weitere Schritte seien in Arbeit, so etwa die von der Bundesregierung angekündigte Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. Mit den nun vorliegenden Änderungen würden nur bereits vorgesehene Anpassungen der Ersatzbaustoffverordnung nachgeholt, erklärte ein SPD-Abgeordneter. Dabei gehe es etwa um Klarstellungen für den Vollzug. Die Verordnung werde auch an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Kriterien zum Abfallende, die die Union fordere, ließen sich im Rahmen dieser Verordnung nicht festlegten, machte ein Abgeordneter der Grünen klar. Dazu erarbeite die Bundesregierung aktuell eine eigene Verordnung.
Die hib-Meldung zur Verordnung der Bundesregierung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-941944