Visavergabe an Kriegsdienstverweigerer aus Russland
Berlin: (hib/AHE) Das Ziel, sich dem Militärdienst in Russland oder Belarus zu entziehen, ist kein Umstand, der zu einer Privilegierung bei der Visavergabe für einen kurzfristigen Aufenthalt in der EU für wehrdienstfähige Personen aus diesen Ländern führt. Das geht aus der Antwort (20/6631) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/5963) der Fraktion Die Linke hervor. Zu prüfen seien zudem die mit einem Aufenthalt der konkreten Person verbundenen möglichen Sicherheitsrisiken. Nationale Visa für den langfristigen Aufenthalt würden an russische Staatsangehörige unverändert erteilt, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Das Aufenthaltsgesetz eröffne die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall, wenn das Bundesministerium des Innern und für Heimat „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ die Aufnahme erklärt hat, so die Bundesregierung. Dies sei aber auf herausgehobene Einzelfälle beschränkt. „Bezogen auf russische Staatsangehörige kommt eine Aufnahme auf dieser Rechtsgrundlage für Personen in Betracht, die aufgrund ihres Einsatzes für Demokratie und Menschenrechte oder wegen einer regimekritischen Tätigkeit besonders gefährdet sind. Hierzu zählen insbesondere Oppositionelle, Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie vergleichbare Personengruppen.“ Auch russische Deserteure oder Kriegsdienstverweigerer, die sich zum Beispiel bei ihrem Einsatz für Menschenrechte gegen Russlands völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine öffentlich exponiert haben und dadurch von staatlicher Verfolgung besonders bedroht sind, kommen demnach für eine Aufnahme in Betracht. „Eine gezielte Ermöglichung einer Einreise für russische und belarussische Staatsangehörige allein aufgrund einer Desertation oder Kriegsdienstverweigerung ist demgegenüber nicht beinhaltet“, schreibt die Bundesregierung.