Verbot der Organisation „Letzte Generation“
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Verbot der Organisation „Letzte Generation“ gegeben sind, und gegebenenfalls ein solches Verbot erlassen. Auch soll sie sich im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden dafür einsetzen, dass in Bezug auf ausschließlich lokal agierende Gruppierungen der Organisation Vereinsverbote nach dem Vereinsgesetz geprüft und im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen ausgesprochen werden, fordert die Fraktion in einem Antrag (20/6702), der am Mittwochabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Darin wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, unter Zuhilfenahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) aufzuklären, welche Personen der „Letzten Generation“ sich im Zuständigkeitsbereich des BfV gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten oder Strafgesetzen zuwider handeln. Daneben soll sie dem Antrag zufolge ein entsprechendes Aufklärungsersuchen auch an die zuständigen Landesämter für Verfassungsschutz richten.
Des Weiteren fordert die Fraktion von der Bundesregierung, „alle mittelbaren und unmittelbaren Finanzierungen und Unterstützungen der Gruppierung zu unterlassen“. Diese setze sich „auf radikale Art und Weise für angeblich mehr Klimaschutz“ ein und stelle eine Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik dar, heißt es in der Vorlage.